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    Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Stand 03/2019)

    Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der a.b.media GmbH für die Nutzung der
    Software WorkinApp® als Arbeitserleichterung für die Auftragserfassung, Auftragsplanung,
    Termin- und Einsatzplanung, Zeiterfassung der Mitarbeiter und Fakturierung 

    Die a.b.media GmbH mit Sitz in 31787 Hameln, Brückenkopf 1, im Folgenden kurz „a.b.media“
    genannt, bietet ihren Kunden gegen Entgelt das Nutzungsrecht für WorkinApp® als eine Software
    (App) an, die möglicherweise organisatorische Betriebsabläufe erheblich erleichtern und als Arbeitserleichterung
    im Handwerks- und Dienstleistungsbetrieb dienen kann, mit z. T. erheblichem Potenzial
    zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und der Senkung von betrieblichen Kosten, sowie in vielen
    Fällen der sehr wahrscheinlichen Steigerung der betrieblichen Umsätze. Gerne würde a.b.media die
    Zusammenarbeit mit deren Kunden durch folgende einfache Grundregel definieren:
    Wir stellen das Recht zur Verfügung unseren Dienst zu nutzen, der einige Betriebsabläufe des Kunden
    bzw. Nutzers erleichtert; der Kunde bezahlt dafür eine kleine Gebühr, die höchstens einen kleinen
    Bruchteil dessen ausmacht, was der Kunde durch die Nutzung jeden Monat einsparen und durch
    höhere Effizienz an Umsatz gewinnen kann. Kurzum: Wir leisten, Sie sparen und bezahlen.

    Leider sagen uns sämtliche Juristen, dass es so einfach nicht geht, weshalb auch wir nun für diese
    Zusammenarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als Grundregeln für die Nutzung und
    Verwendung und für die Pflichten der Geschäftspartner untereinander formulieren müssen.

    Präambel

    Die a.b.media GmbH bietet ihren Kunden bzw. Auftraggebern unter der Maßgabe der nachfolgenden
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen freibleibend mit dem Produkt WorkinApp® das zeitlich auf die
    vereinbarte Vertragslaufzeit begrenzte Recht zur Nutzung einer Softwareanwendung mit den
    wesentlichen Kernfunktionen

    Auftragsplanung mit Terminplanung für Mitarbeiter und Teams
    Zeit- und Materialerfassung der Mitarbeiter und Teams
    Teilautomatisierte Leistungsabrechnung und Rechnungstellung

    gegen das zwischen den Parteien vereinbarte monatliche Nutzungsentgelt und gegen eine einmalige
    Gebühr für die Erstellung und Einrichtung für den Kunden an. Als „Kardinalpflicht“ im Sinne des
    Gesetzes gilt die zugesicherte Einräumung des Recht auf Nutzung der Software im Umfang des
    vertraglich vereinbarten Leistungspaketes.

    Damit ist die vertraglich geschuldete Leistung der a.b.media abschließend beschrieben. Darüber
    hinausgehende Leistungen oder zugesicherten Erfolg der Anwendung schuldet a.b.media nicht.
    Nutzt der Kunde für die Anwendung ggf. (vorübergehend o. dauerhaft) die Server der a.b.media oder
    Server der von a.b.media empfohlenen Provider (Sonderkonditionen und günstige Gruppentarife), so
    ändert sich dadurch der Umfang der vereinbarten Leistungspflicht aufgrund dieser etwaigen
    zusätzlichen Möglichkeiten oder ggf. zusätzlichen Leistungen nicht. Es bleibt auch dann ausschließlich
    bei dem von a.b.media geschuldeten, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzten Recht zur Nutzung
    der Softwareanwendung WorkinApp® im Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungspaketes,
    womit auch in diesem Fall die geschuldete Leistung vollumfänglich und abschließend beschrieben ist.

    a.b.media stellt dem Kunden mit ihrem Produkt WorkinApp® lediglich das Recht auf die Nutzungsmöglichkeit
    dieser Software für den Zugriff über PC, Tablet und Smartphone zur Verfügung, nicht
    aber entsprechenden Speicherplatz für die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten.
    Entsprechender Speicherplatz, insbesondere wenn mit Fotos dokumentiert werden soll, muss vom
    Kunden gesondert beschafft werden. Falls der Kunde Speicherplatz der a.b.media nutzen darf, oder
    dieser aus Gründen der Systemkompatibilität und einfacheren Einrichtung über a.b.media beschafft
    wird, ändert dies den Leistungsumfang von WorkinApp® und den Umfang der Rechtspflichten der
    a.b.media nicht.

    Wünscht der Kunde über die Einräumung des Nutzungsrecht hinaus weitere, nicht kostenpflichtige
    Leistungen von WorkinApp® nutzen zu dürfen, so kann a.b.media dies gewähren, und/oder
    UPGRADES zur Nutzung zur Verfügung stellen (z. B. Produkterweiterungen, Neuentwicklungen etc.).
    Auf diese besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Solche unentgeltlichen Leistungen können jederzeit
    und ohne Angabe von Gründen wieder entzogen werden.

    Der Zugang zum Internet und der Mobilfunkdienst, welche für den Datenaustausch und die mobile
    Kommunikation von WorkinApp® benötigt werden, sowie die mobile Erreichbarkeit (Mobilfunknetz)
    durch die Nutzer (Anwender), ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistungen. Die jeweilige
    individuelle, von der Verbreitung und Verfügbarkeit von Mobilfunknetzten abhängige Erreichbarkeit
    des Dienstes via Mobilfunk bzw. über (ggf. mobiles) Internet wird von a.b.media nicht zugesichert.

    1. Allgemeines / Geltungsbereich

    1.1. Allgemeine Gültigkeit

    Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der a.b.media in jeweils aktueller Fassung
    gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen a.b.media und dem Kunden, der – in welcher
    Form auch immer – das Recht erwirbt, die Software WorkinApp® als Anwender gegen periodisches
    Entgelt zu nutzen. Mit der Registrierung und/oder mit Antrag auf oder Auftrag zur Einräumung des
    Recht auf Nutzung des Dienstes WorkinApp® erklärt der Kunde, dass er diese AGB gelesen und sich
    mit diesen vertraut gemacht, und diese auch verstanden hat, in vollem Umfang mit diesen Allgemeinen
    Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden ist, und er in voller Kenntnis unter der
    Verpflichtung zur Beachtung und Anwendung dieser Bedingungen das Produkt – trotzdem – für die
    zu vereinbarende Vertragsdauer, mindestens jedoch zwei Jahre, nutzen möchte.

    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB, die
    unter www.workinapp.de/agbs zum jederzeitigen Download zur Verfügung steht. Änderungen dieser
    Geschäfts- und Nutzungsbedingungen treten jeweils mit deren Veröffentlichung in Kraft. Davon
    abweichende, entgegenstehende oder etwaig ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, die
    nicht von a.b.media stammen, werden – selbst bei Kenntnis – nicht zum Vertragsbestandteil, sofern
    a.b.media dem nicht ausdrücklich bereits vor Vertragsabschluss zwischen den Parteien schriftlich
    zugestimmt hat.

    Dem Kunden wird/wurde bei Online-Antrag bzw. Anmeldung zum Erwerb des Rechtes auf Nutzung
    von WorkinApp® und bei Eingabe seiner Daten vom System, bei schriftlichem Auftrag von seinem
    Kundenbetreuer angeboten, bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertragsbedingungen
    die Auskunft eines Rechtsanwaltes einzuholen, bzw. sich beraten zu lassen, bevor er die
    Registrierung abschließt und der Vertrag mit Annahme durch a.b.media zustande kommt, um sich
    bezüglich aller geltenden bzw. damit vereinbarten Bedingungen bestmöglich vertraut zu machen.
    Verzichtet der Kunde nach eigenem Ermessen trotz diesem Hinweis auf diese Möglichkeit und/oder
    bucht oder bestellt/beauftragt er trotzdem das Recht auf Nutzung der Software WorkinApp®, so
    kann er sich später nicht etwaig darauf berufen, dass ihm einzelne Bestimmungen nicht klar gewesen
    oder diese etwaig überraschend sind und er diese nicht verstanden hätte, bzw. diese etwaig für ihn
    sog. „benachteiligende“ Klauseln darstellen, bei deren Kenntnis er den Vertrag nicht abgeschlossen
    hätte. Darauf wird der Kunde bei Anmeldung zum System WorkinApp® gesondert hingewiesen. Es
    obliegt alleine dem Kunden, sich vor Abschluss eines Vertrages entsprechende Auskünfte einzuholen.

    1.2. Änderungen der Leistung und der Geschäftsbedingungen
    Damit ein modernes System aktuell und modern bleibt, werden weitere Entwicklungen durchgeführt.
    a.b.media behält sich deshalb vor, die Leistungen und die Funktionalität des Dienstes, die einzelnen
    Nutzungsmöglichkeiten des Systems, aber auch die Allgemeinen Geschäfts- u. Nutzungsbedingungen
    jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu erweitern, anzupassen oder zu ändern.

    Der Leistungsumfang der Software soll im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung ggf. erweitert
    und/oder modifiziert werden, und kann dem Kunden insofern im exakten Leistungsumfang nicht
    über das Maß des grundsätzlich erworbenen Nutzungsrecht hinaus garantiert werden, da die
    Software regelmäßigen Anpassungen an aktuelle Anforderungen und ggf. Gesetzesänderungen, oder
    anderweitige rechtliche Erfordernisse unterzogen werden muss. Geänderte Leistungen sind, sofern
    es sich um Leistungserweiterungen (über das grundsätzl. nur geschuldete Recht zur Nutzung hinaus)
    handelt, nicht mitteilungspflichtig. Etwaig von a.b.media vorgesehene Leistungskürzungen der
    Software sind eher unwahrscheinlich, aber zulässig, und sollen ggf. rechtzeitig angekündigt werden.

    Geänderte Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten
    an die zuletzt von diesem angegebene Mailadresse zugesendet. Widerspricht ein Kunde den geänderten
    AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der jeweiligen E-Mail mit dem Hinweis,
    dass die angekündigte Veränderung nicht akzeptiert werden kann, gelten die geänderten AGB und
    Leistungen als vom Kunden angenommen. Hinweise auf veränderte Geschäftsbedingungen und ggf.
    geänderte Leistungen werden auch auf der Website www.workinapp.de/agbs veröffentlicht.

    1.3. Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten
    Die jeweilige Nutzungsmöglichkeit der Software kann – ohne jede etwaige Rechtsverpflichtung – auf
    freiwilliger Basis von a.b.media ergänzt werden, z. B. durch die weiteren sehr hilfreichen und z. Teil
    ohne zusätzliche Kosten verfügbaren Zusatzfunktionen (die keine geschuldete Leistung darstellen):

    Kundenverwaltung (CRM) mit Kunden- und Auftragsstatistik,
    Erfassung von Anfragen, Telefonliste, Rückruflisten
    Angebotserstellung und Kalkulation inkl. Materialkosten
    Auftragsannahme und Auftragsbearbeitung im Büro und mobil
    Planung von Projekten / Aufträgen / Arbeitseinsätzen
    Zeitplanung für den Einsatz von einzelnen Mitarbeitern und Teams (Kolonnen)
    Terminkalender mit Synchronisation der Mitarbeiter-Terminkalender
    Erfassung von Fahrstrecken und Erstellung von Fahrtnachweisen
    Zeiterfassung aller Mitarbeiter mit Ausführungsbericht und Fotodokumentation
    Erfassung von Materialeinsatz mit Produktliste (Kurzkatalog)
    Automatisierte Erstellung von Stundennachweisen für jeden Mitarbeiter
    Automatisierte Erstellung von Einsatznachweisen für den Auftraggeber
    Fakturierung mit Zwischenabrechnung und Endabrechnung nach Auftragsabschluss

    und in einer weiteren Entwicklungsstufe auch

    Warenwirtschaft und Bereitstellung von Lieferantenkatalogen (optional)

    sowie einigen weiteren kostenpflichtigen Nebenleistungen, z. B. Individualisierung und Abstimmung
    auf Kundendesign (Logo/CD) etc. gegen zusätzliches Entgelt, Schnittstellenanpassungen, individuelle
    Sonderfunktionen, Einbindung in vorhandene Systeme etc. (z. B. Version Taylormade).
    Solche etwaigen Erweiterungen sind nicht geschuldet und können vom Kunden genutzt aber nicht in
    jedem Fall eingefordert werden. Eine Gewähr wird für solche Leistungen nicht übernommen.

    1.4. Kunde als Unternehmer
    Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er als juristische oder natürliche Person, oder als rechtsfähige
    Personengesellschaft, Unternehmer ist im Sinne einer auf Dauer angelegten Organisation selbstständiger
    wirtschaftlicher Tätigkeit, auch für den Fall, dass diese nicht auf die Erzielung von Gewinn
    gerichtet ist, und dass der zu diesen AGB gegenständliche Vertrag zum Betrieb seines Unternehmen
    gehört. Der Kunde versichert darüber hinaus, dass er nicht Verbraucher ist im Sinne der Verbraucherschutzgesetze,
    unter welche natürliche und juristische Personen fallen, die keine Unternehmer sind.

    1.5. Zukünftige Geltung
    Diese Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
    Besteller bzw. Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und nicht durch
    neue Vereinbarung neue Bedingungen vereinbart werden.

    2. Vertragsabschluss

    2.1. Angebote der a.b.media sind immer freibleibend und unverbindlich
    Sämtliche Angebote von a.b.media, sowie alle Angaben, Bedingungen und Leistungen in deren
    Angeboten und Preislisten, insbes. auch auf der Website www.workinapp.de, sowie in allen von
    a.b.media erstellten Druckerzeugnissen (auch PDF) und in sämtlichen verwendeten und versendeten
    Mails und Schriftstücken sind bis zur Vertragsannahme durch a.b.media (Nutzungsvertrag § 3 Nr. 3.1)
    stets freibleibend und unverbindlich. a.b.media behält sich die jederzeitige Änderung aller darin
    enthaltenen Angaben, Leistungen, Preise und etwaiger Rabatte ausdrücklich vor.

    2.2. Zustandekommen des Vertrages
    Jeder Auftrag und jedes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und a.b.media setzt in jedem Fall
    immer das uneingeschränkte Anerkennen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
    (AGB) der a.b.media voraus, bzw. deren uneingeschränkte Annahme. Mit Beauftragung erkennt der
    Kunde diese uneingeschränkt an.
    Bei einem etwaigem Abschluss online ist zudem die vollständig abgeschlossene Registrierung des
    Kunden erforderlich, und die Annahme seines Angebotes zum Vertragsabschluss seitens a.b.media,
    z. B. durch die Freischaltung des Kundenkontos und Berechnung und/oder Abbuchung der Entgelte.
    Die Rechnungsstellung der Leistung gilt als Annahmeerklärung unter den AGB der a.b.media GmbH.
    Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann a.b.media diese innerhalb
    von zwei Wochen durch Annahmeerklärung annehmen. Insofern ist der Kunde 2 Wochen an sein
    Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages gegenüber a.b.media gebunden.

    3. Kosten, Festpreise, Inflationsausgleich und vergünstigte Markteinführung

    3.1. Kosten der Nutzung
    Die Kosten für das Recht auf Nutzung der Software WorkinApp® setzen sich zusammen aus einer
    einmaligen Einrichtungsgebühr je Zugang (je 1 pro Nutzer auf Smartphone, Desktop, oder Tablet etc.)
    und einem laufenden monatlichen Nutzungsentgelt. Die Höhe der jeweiligen Kosten ist abhängig
    vom gewählten Leistungspaket, sowie von der vom Kunden optional gewählten Mehrausstattung
    bzw. ggf. gesondert vereinbarten Leistungserweiterungen, von einer etwaigen Individualisierung o.
    speziellen Anpassung für den Kunden (Taylormade), und ggf. von der Einstufung des Kunden als
    WorkinApp®-Partner im rabattierten Partnerprogramm (siehe Anlage „Partnerprogramm“).
    Es gelten die jeweils von a.b.media auf der Webseite www.workinapp.de zu den dort angebotenen
    Leistungspaketen oder Individual-Konfigurationen veröffentlichten Listenpreise.

    3.2. Veröffentlichung der Preise
    Soweit nichts Anderes angegeben ist, gelten die auf der Website www.workinapp.de für die
    jeweiligen Leistungspakete bzw. Nutzungsversionen (ohne Individualleistungen) und alle in Verträgen
    genannten Preise netto exklusive aller Steuern, wie MWSt. die hinzuzurechnen sind, und ggf. zzgl.
    etwaig fälliger Zölle und Abgaben. a.b.media behält sich vor, die Preise jederzeit abzuändern.

    3.3. Vertrags-Preise als Festpreise
    Alle von a.b.media zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss vereinbarten Preise sollen – müssen aber
    nicht – als Festpreise für das jeweilige Leistungspaket über die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit
    gelten, mit Ausnahme einer durch Inflation bedingten Preisanpassung gemäß der nachfolgend in Nr.
    3.4. beschriebenen Regelungen zum Inflationsausgleich. Sofern a.b.media Preise während der
    Vertragslaufzeit anderweitig als im Rahmen des Inflationsausgleich anpassen muss oder anpassen
    will, was nicht beabsichtigt ist, aber auch nicht für immer ausgeschlossen werden kann, ist der Kunde
    berechtigt, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen seit Mitteilung unter der Angabe „Preiserhöhung“
    zu kündigen, und die Software ab Inkrafttreten der Kündigung noch für weitere 6 Kalendermonate
    gegen Zahlung des bisherigen (nicht erhöhten) Nutzungsentgelt zu verwenden. Danach endet in
    diesem Fall die Nutzung. Kündigt der Kunde nicht unter dieser Maßgabe, so wird der Vertrag ab dem
    Zeitpunkt des Inkrafttreten der Preiserhöhung mit dem neuen monatl. Nutzungsentgelt fortgesetzt.

    3.4. Inflationsausgleich
    Verändert sich der vom Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland amtlich
    festgestellte und monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland – auf der Basis des
    Jahres 2015 = 100 Punkte – um mehr als 3 Punkte gegenüber dem Stand zu dem Zeitpunkt der
    Aufstellung der bei Vertragsabschluss gültigen Preistabelle für das Recht der Nutzung der Software
    WorkinApp® und/oder seit der letzten Preisanpassung des Vertrages mit dem Kunden, so verändert
    sich die monatliche Nutzungsgebühr im gleichen prozentualen Verhältnis. Die .berprüfung der Veränderung
    erfolgt jährlich zum 31.12. Eine Änderung wird zum 01.01. des Folgejahres (ggf. auch rückwirkend)
    wirksam und ist dem Kunden spätestens bis jeweils zum 30.03. des Folgejahres mitzuteilen.
    Erhöht sich der Verbraucherpreisindex im Betrachtungszeitraum (s. o.) um weniger oder genau 3
    Punkte, so hat a.b.media ersatzweise das Recht den Vertrag alle 2 Jahren (z. B. seit Abschluss bzw.
    letzter Änderung) um jeweils 4 % anzupassen. Der ggf. bis zum jeweils 30.03. monatl. angefallene
    Erhöhungsbeitrag wird dann (in beiden Erhöhungsfällen) – frühestens 14 Tage nach Mitteilung – mit
    der nächsten fälligen Buchung (Rechnung/Lastschrift/Kreditkartenabruf) in einer Summe erhoben.
    Ab dem auf diesen Einzug folgenden Monatsbeitrag wird der sich aus Nutzungsgebühr und
    Erhöhungsbetrag ergebende neue Gesamtbetrag monatlich (bzw. abhängig von der Zahlungsart) als
    neuer Monatsbeitrag (oder gem. vereinbarter Zahlungsweise) fällig und erhoben.
    In jedem Fall neuerlicher Änderung dieses Index um mehr als 3 Punkte gegenüber dem Stand, auf
    dem die vorangegangene Anpassung erfolgte, bzw. Zweijahreszeitraum seit Erhöhung, wiederholt
    sich diese Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Nutzungsgebühren. Die .berprüfung der
    neuerlichen Veränderung erfolgt wiederum jährlich zum 31.12. Eine Änderung wird wie zuvor jeweils
    zum 01.01. des Folgejahres analog der vorstehenden Regelung wirksam und mitgeteilt.

    3.5. Einschränkung der Preisanpassung nach Verbraucherpreisindex oder Staffel
    Innerhalb der ersten beiden Vertragsjahren eines jeden Vertrages, der für mindestens zwei Jahre
    Laufzeit geschlossen wurde, schließen die Parteien eine Preisanpassung unabhängig von der
    Entwicklung des Verbraucherpreisindex aus. Nach einer erfolgten Anpassung ist eine erneute
    Anpassung ebenfalls für zwei Jahre seit dem Datum der Errechnung/Wirksamkeit der Preisanpassung
    (das ist jeweils der 31.12./01.01.) ausgeschlossen, sofern der Vertrag bei der (letzten) Anpassung
    noch eine Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren hat(te).

    4. Sonderkonditionen

    4.1. Rechtsanspruch
    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von etwaigen Rabatten, Sonderkonditionen, freien Testversionen
    etc. besteht nicht. Diese können dem Kunden temporär und auf rein freiwilliger Basis durch einseitige
    Erklärung oder durch Einräumen seitens a.b.media gewährt, und ebenso im Falle von wichtigen
    Gründen oder Vertragsverletzungen, oder Nichteinhaltung von Vereinbarungen, und – sofern keine
    vertragliche Gegenleistung vereinbart – auch jederzeit ohne Angabe von Gründen, entzogen werden.

    4.2. Partnerprogramm
    Ausgewählten Kunden bestimmter Regionen, die nicht nur die Software nutzen, sondern diese auch
    weiterempfehlen und sich ggf. als Produktpartner engagieren, kann die Teilnahme am stark
    rabattierten WorkinApp®-Partnerprogramm ermöglicht werden.
    Ein Rechtsanspruch auf das Partnerprogramm besteht nicht, jedoch ist a.b.media bemüht, die
    Teilnahme in sinnvollem Umfang einer Vielzahl von Kunden zu ermöglichen. Die Bedingungen des
    Partnerprogramm sind in der Anlage „WorkinApp®-Partnerprogramm“ geregelt.

    5. Freie Version / Testphase

    5.1. Testversion
    Kleinstbetriebe mit einer bis max. 2 handwerklich oder dienstleistend tätigen Person können auf
    gesonderten Antrag eine Testversion der Software WorkinApp®-Meister für einen Mitarbeiter
    einmalig 90 (neunzig) Tage lang kostenlos testen und nutzen. Diesen steht dazu nach Anmeldung 1
    (ein) Browserzugang und 1 (ein) Smartphonezugang jeweils mit Login zur zeitlich befristeten Nutzung
    in eingeschränktem Umfang Verfügung (z. B. Bildspeicher begrenzt etc.).
    Diese Testversion darf nur vom registrieren Kunden und nur für eigene Zwecke verwendet und nicht
    weitergegeben oder übertragen werden. Nach Ablauf dieser kostenlosen Nutzungsphase ist keine
    weitere kostenlose Nutzung einer (ggf. weiteren) Testversion durch diesen Nutzer erlaubt.

    5.2. Wandelung in Leistungspaket(e)
    Während und bis 90 Tage nach dieser Testphase hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Testzugang in
    ein kostenpflichtiges Nutzungsrecht mit dem von ihm gewünschten Leistungspaket zu wandeln. Bei
    Wandelung können alle bisher eingegebenen Daten der Testversion wahlweise übernommen oder
    gelöscht werden. Entscheidet sich der Kunde nicht innerhalb 30 Tagen nach Ablauf seiner Testphase
    für eines der angebotenen Leistungspakete oder eine individuelle Konfiguration, so wird das Konto
    des Kunden bis zum Ablauf weiterer 30 Tage, oder bis zum Buchen der kostenpflichtigen Nutzung,
    auf Nur-Lesen (read-only) umgestellt. Nach Ablauf der o. g. Frist von insgesamt 60 Tagen seit Ende
    der Testphase wird das Konto des Kunden deaktiviert. Es ist dann kein Login mehr möglich und
    sämtliche vom Kunden auf seinem Testzugang gespeicherte Daten werden weitere 30 Tage nach
    Deaktivierung endgültig und unwiederbringlich gelöscht.

    6. Zahlungsbedingungen

    6.1. Zahlung monatliches Nutzungsentgelt
    Die Bezahlung der monatlichen Nutzungsentgelte zu allen von a.b.media angebotenen Rechten auf
    Nutzung der Softwareprodukte WorkinApp® erfolgt grundsätzlich entweder mittels einer gültigen
    Kreditkarte (Gebühren), oder dem kostengünstigeren SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren, für das der
    Kunde eine sog. Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen und an a.b.media zu übermitteln hat.
    Die Zahlung durch per Überweisung/Dauerauftrag ist nur bei entsprechender Vereinbarung möglich.

    Soll per Kreditkarte bezahlt werden, ist aufgrund der längeren Valutierungsfristen der Kartengesellschaften
    das monatl. Nutzungsentgelt zzgl. der Gebühren der Kreditkartengesellschaft quartalsweise
    für jeweils 3 Monate im Voraus zu entrichten und wird der Kreditkarte entsprechend bei Vertragsabschluss
    (Annahme) und dann fortlaufend jeweils quartalsweise belastet.
    Bei Zahlung der monatlichen Nutzungsentgelte durch Lastschrifteinzug ist vom Kunden für den
    monatlichen Abruf eine Bankverbindung (Girokonto) einer in der Bundesrepublik Deutschland
    zugelassenen und niedergelassenen Bank mit Sitz in Deutschland anzugeben (IBAN), und ein
    entsprechendes Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren auszufüllen, und von einer
    autorisierten Person unterschrieben an a.b.media einzureichen.
    Ist kein Lastschriftmandat erteilt und keine Kreditkartenabbuchung vereinbart, hat der Kunde die
    Einrichtung eines Dauerauftrag für die monatl. fälligen Nutzungsentgelte nachzuweisen.

    6.2. Einrichtungsgebühren einmalig und Inbetriebnahme
    Die einmaligen Einrichtungsgebühren sind bei Vertragsabschluss einmalig je Zugang für die gesamte
    Nutzungsdauer fällig und werden umgehend vom angegebenen Konto des Kunden oder der Kreditkarte
    abgebucht, oder vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Nach Gutschrift
    der Einrichtungsgebühr bei a.b.media wird der Zugang für den Kunden in der Reihenfolge der (1.)
    Zahlungs- und (2.) Auftragseingänge konfiguriert und ggf. für den Kunden individualisiert (soweit
    gewünscht mit Logo/CD der Firma) erstellt und nach Freigabe des Design durch den Kunden auf dem
    kundeneigenen Serverplatz bei dessen Dienstleister oder ggf. bei a.b.media oder deren qualifizierten
    Dienstleister installiert. Nach vollständiger Installation und Durchlaufen einer Testroutine wird der
    Zugang (mit Logins) innerhalb weiterer 48 Werktagesstunden (in der Regel schneller) für den Kunden
    zur Benutzung freigeschaltet.

    Werden Leistungspakete während der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer erweitert, so muss für
    den Kunden i.d.R. ein neues, größeres Leistungspaket installiert und alle bisher angefallenen Daten
    auf dieses übertragen werden. Für den damit verbundenen Aufwand fallen neue Einrichtungskosten
    an. Um dem Kunden jedoch den Umstieg auf andere, umfangreichere Leistungspakete zu
    vergünstigen, werden von diesem die bereits entrichteten Einrichtungskosten des bisherigen,
    kleineren erworbenen Leistungspaket zu 50 % auf die Einrichtung des umfangreicheren Paket
    angerechnet. Durch diese Regelung ist jede neue Einrichtung nur für die zusätzlich, neu erworbenen
    Zugänge in voller Höhe gebührenpflichtig.

    Die monatlichen Nutzungsentgelte bleiben davon unberührt, und ergeben sich ab Freischaltung der
    Erweiterung aus dem monatlichen Nutzungsentgelt des neuen, dann größeren Leistungspaket.
    Für Kunden im WorkinApp®-Partnerprogramm fallen bei einer Erweiterung oder Aufstockung eines
    Leistungspaketes nur Einrichtungsgebühren auf die neuen, zusätzlichen Lizenzen (Zugänge/User) an.

    6.3. Keine Rückerstattung bei Verhinderung des Kunden oder Nichtinanspruchnahme
    Sofern ein Kunde ein bereits vereinbartes und ggf. bereits bezahltes Recht auf Nutzung der Software
    WorkinApp® (aus welchem Grund auch immer) während der Laufzeit des Vertrages nicht oder nur
    teilweise nutzt, oder aufgrund eines von ihm oder seinem Umfeld zu vertretenden Umstandes (z.B.
    schlechte, mangelhafte oder fehlende Internet- und/oder Telekommunikationsverbindung, Probleme
    mit Hardware etc.) überhaupt nicht nutzen kann, oder sonstig nicht nutzt oder nutzen will, so hat er
    bezüglich der nicht genutzten Leistungen und dadurch ungenutzt verstreichender Vertragslaufzeiten
    keinen Rückzahlungsanspruch gegenüber a.b.media. Solche Umstände, oder etwaige anderweitige –
    aus welchem Grund auch immer – nicht erfolgende Nutzung(en) liegen alleine in der Verantwortung
    und Gefahr des Kunden.

    6.4. Deckung des Konto für Beitragsabruf und Leistungsfreiheit bei Rücklastschrift
    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto bzw. Kreditkartenkonto, von dem die zu
    leistenden Einrichtungs- und Nutzungsgebühren abgebucht oder anderweitig bezahlt werden, jeweils
    bei fälliger Abbuchung/Zahlung immer über die entsprechende Deckung verfügt. Für den Fall, dass
    die Zahlung bzw. Abbuchung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstand (z. B. fehlende
    Deckung etc.) nicht erfolgt, hat a.b.media das Recht, die dadurch entstehenden Mehrkosten vom
    Kunden zu erheben. Für den der a.b.media dabei entstehenden Mehraufwand, die zusätzliche
    Buchungskontrolle, Gegenprüfung des Bankkonto, die Bearbeitung der gebührenpflichtigen
    Bankmitteilung und Anschreiben des Kunden inkl. Spesen und Zeitaufwand des Personals, wird eine
    Gebühr von pauschal 19,50 € je nicht von der Bank eingelöster Abbuchung nebst Zinsen vom Tag der
    Nichteinlösung in Höhe von 9% über dem Diskontsatz der Dt. Bundesbank auf die offenen
    Beitragsschulden, Kosten und etwaigen Gebühren bis zu deren Erfüllung fällig.

    Sofern der Kunde innerhalb von 8 Tagen keine abweichende Weisung an a.b.media erteilt, wird ein
    wegen Rücklastschrift offener Beitrag nebst Gebühren und Zinsen zur Vereinfachung für den Kunden
    14 Tage nach der nicht eingelösten Lastschriftabbuchung erneut eingezogen. Scheitert auch dieser
    Versuch, so stellt a.b.media das Lastschriftverfahren zur Vermeidung weiterer anfallender Gebühren
    ein und wird gegenüber dem Kunden bis zur tatsächlichen Erfüllung der vertraglichen Kostenschuld
    von der Leistung frei. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der weiteren Nutzungsentgelte bleibt von
    der Leistungsfreiheit unberührt bis zum Ende des Vertrages bestehen.

    6.5. Leistungsfreiheit bei Zahlungsrückstand

    Unabhängig von den Regelungen nach Nr. 6.4. wird a.b.media auch im Falle von sämtlichen etwaigen
    Zahlungsrückständen eines Kunden, welche in Höhe von insgesamt mind. 3,0 % des monatlichen
    Nutzungsentgeltes des Kunden für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen bestehen, oder in Höhe
    von mindestens 10,00 € für mehr als 60 Tage, von allen Leistungen gegenüber dem Kunden frei, bis
    14 Tage nachdem die vollständige Kostenschuld inkl. etwaiger Gebühren, Mahnkosten und Zinsen,
    sowie im Falle etwaiger rechtlicher Verfolgung alle damit verbundenen Kosten und etwaige Spesen
    vollständig bei a.b.media eingegangen sind und der Kunde die Zahlung gegenüber a.b.media zur
    Vermeidung von Prüfaufwand schriftlich zweifelsfrei nachgewiesen hat (Beweislast beim Kunden).

    6.6. Mahnkosten
    a.b.media muss ihre Zahlungsverpflichtungen (Betriebs- und Personalkosten etc.) laufend und
    fristgerecht erfüllen, und ist auf die pünktliche Zahlung der Kunden angewiesen, um nicht selbst
    ihren Verpflichtungen etwaig nicht nachkommen zu können. Es ist im gegenseitigen Interesse
    wünschenswert, dass es nicht zu Mahnungen kommen muss. Sollte es wider Erwarten doch dazu
    kommen, so werden Gebühren für Mahnungen bei erster Mahnung mit 5,- € erhoben, ab der 2.
    Mahnung und für alle Weiteren mit je 20,- €. Mahnungen werden 14-tägig erstellt und versendet,
    eine Verpflichtung zur regelmäßigen Mahnung besteht jedoch nicht. Ab der 3. erfolglosen Mahnung
    – ersatzweise bei erklärter oder erkennbarer Zahlungsverweigerung – ist a.b.media mangels eigener
    Kapazität jederzeit berechtigt, zur Wahrnehmung von Interessen einen Rechtsanwalt zu beauftragen
    und die ihr dadurch entstehenden Kosten dem Kunden zu belasten oder unmittelbar dem Kunden in
    Rechnung stellen zu lassen.

    Im Falle vorhersehbarer und/oder temporärer Zahlungsschwierigkeiten sollte der betroffene Kunde
    sich zügig (unverzüglich) an a.b.media wenden und im Rahmen seiner Möglichkeiten eine gesonderte
    Zahlungs- und/oder Stundungs- oder sonstige Sondervereinbarung mit a.b.media schließen.

    6.7. Rechnungstellung und Versand
    Rechnungen werden grundsätzlich als PDF zur Verfügung gestellt und per e-Mail an die zuletzt vom
    Kunden im System hinterlegte Mailadresse versendet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.
    Bei monatlichen Nutzungsbeiträgen von weniger als 100,- € steht es a.b.media frei, pro Kalenderjahr
    oder Jahr nur eine Rechnung zu Beginn des Jahres (bei Neuverträgen jeweils bei Vertragsbeginn) zu
    erstellen und zu versenden, in der die für das Kalenderjahr vorgesehenen Einzüge von Nutzungsentgelten
    mit jeweiligem Betrag und Termin ausgewiesen sind (wie jährl. Stromabschlagsrechnungen).
    Ein gesonderter Postversand der Rechnung erfolgt nur, soweit dies gesondert – gegen Erstattung der
    anfallenden Mehrkosten auf Selbstkostenbasis – vereinbart ist, oder wenn ein Kunde auf mind. zwei
    per Mail versendete Rechnungen hin nicht bezahlt. In diesem Fall erhält er die Rechnung(en) zusätzl.
    kostenpflichtig per Post (6,- € je Rechnung für Bearbeitung, Ausdruck, Kuvertierung, Versand etc.)

    7. Datenschutz

    7.1. Allgemeine Bestimmungen

    Alle für die vertragliche Vereinbarung und die Nutzung der Software WorkinApp® erforderlichen
    personenbezogenen Daten werden bei Anmeldung bzw. Registrierung des Kunden von a.b.media
    erhoben, verarbeitet und für die Auftragsabwicklung sowie die Abrechnung verwendet (genutzt).
    Personenbezogene Daten im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, aufgrund der eine
    Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail Adresse,
    Geburtsdatum, Kreditkartennummer. Diese personenbezogenen Daten werden ohne schriftliche
    Zustimmung des Nutzers ausschließlich für die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblichen bzw.
    erforderlichen Vorgänge und eigene Informationen gegenüber Kunden herangezogen, nur zwischen
    a.b.media, deren Erfüllungsgehilfen und ggf. involvierten Vertrgaspartnern und dem Kunden
    verwendet, und darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben.

    Für die Bearbeitung der Zahlung des Kunden mittels Kreditkarte oder Lastschriftabruf ist es jedoch
    notwendig, die Benutzerdaten an diejenigen, in diese Zahlungsabwicklung involvierten Dritten
    (z. B. Kreditkartenunternehmen, Bank) zu übermitteln. Dem Stimmt der Vertragspartner und ggf.
    abweichende Kreditkarten- oder Kontoinhaber bereits vorab ausdrücklich zu. Der Besteller versichert
    verbindlich gegenüber a.b.media, dass diese Zustimmung vom Inhaber der Karte oder Inhaber des
    Konto frei von Auflagen und frei von etwaigen Vorbehalten vorliegt.
    Konto- und Kreditkarteninformationen von Kunden werden verschlüsselt abgelegt und übermittelt.
    Alle personenbezogenen Daten und Zahlungsinformationen werden bei a.b.media stets mit der
    Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns bearbeitet und soweit mit den üblichen technischen Mitteln
    möglich, vor dem Zugriff durch außenstehende Dritte geschützt.

    7.2. Speicherung von Daten bei der Nutzung von WorkinApp®
    Alle vom Kunden im Rahmen seiner Verwendung der Software WorkinApp® erzeugten und von ihm
    und seinen Mitarbeitern etwaig auf den Systemen und/oder Servern von a.b.media oder anderen
    Providern gespeicherten Daten (alle Kunden-, Auftrags-, Mitarbeiter-, Zeiterfassungs-, Bewegungsund
    Rechnungsdaten etc.) werden, außer bei Vorliegen einer gerichtlichen Verfügung, nicht von
    a.b.media an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

    7.3. Löschung von Daten nach Vertragsende
    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (Ablauf oder Kündigung) werden alle gespeicherten
    Daten gelöscht. Davon unberührt bleiben die aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht
    gespeicherten Daten und die vom Kunden in der Kundenverwaltung von a.b.media hinterlegten
    Kundenstammdaten seines Betriebes und evtl. das (deaktivierte) Kundenkonto nach freiem
    Ermessen von a.b.media solange erforderlich und sinnvoll bestehen.

    8. Nutzungsbedingungen / Verfügbarkeit

    8.1. Vollständige Angaben und Bankdaten
    Der Kunde muss bei der Anmeldung zur Nutzung der Software WorkinApp® seinen richtigen und
    vollständigen Namen, eine gültige E-Mail Adresse, sowie alle weiteren bei Anmeldung abgefragten
    und benötigen Informationen inkl. Personalausweisnummer des Anmelders bzw. Betriebsinhabers
    oder Geschäftsführers vollständig und wahrheitsgemäß angeben, sowie seine Gewerbeanmeldung
    bzw. Eintragung im Handelsregister nachweisen. Für den Abruf von Entgelten per Lastschrifteinzug
    oder Kreditkarte muss der Kunde eine gültige Bankverbindung bzw. Kreditkarte angeben, von der die
    monatlichen Einzüge tatsächlich vorgenommen werden dürfen. Der Kunde erklärt mit Bekanntgabe
    der Kreditkartendaten/Bankdaten gegenüber a.b.media ausdrücklich, dass er zur Verfügung über das
    angegebene Bankkonto bzw. Zahlungsmittel berechtigt ist, und die entsprechenden Verfügungen in
    der hier in Betracht kommenden Höhe im Innen- u. Außenverhältnis unbeschränkt vornehmen darf.

    8.2. Keine Nutzung unter falschem Namen
    Auch bei der Beantragung von kostenfreien Leistungen oder Nachlässen (lt. Ziffer 4.) ist der Kunde
    zur Abgabe wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet. Jeder Kunde darf – sofern er überhaupt dazu
    berechtigt ist – nur max. 1 (ein) kostenfreies Kundenkonto (lt. Ziffer 4.) beantragen und verwenden.
    Ein Benutzername und Passwort (“login“) darf nur von einer Person verwendet werden, und jede
    Person darf nur einen Benutzer und einen Login anlegen bzw. verwenden.
    Bei einem ernsthaften Hinweis auf Missbrauch und/oder bei tatsächlichem Missbrauch kann ein
    Zugang (Login) ohne Angabe von Gründen vorläufig bis zur Aufklärung bzw. alternativ bis ein vom
    Kunden zu erbringender zweifelsfreier Nachweis vorliegt, durch a.b.media gesperrt werden, ohne
    dass dies die weiteren Zahlungspflichten des Kunden berührt. Im Falle des Missbrauch oder des
    Verstoß gegen geltende Bestimmungen (insbes. diese AGB) wird zudem sofort die Gebühr eines
    Jahresnutzungsentgeltes aller Leistungspakete eines Kunden als Vertragsstrafe fällig, mindestens
    jedoch 6.000,- € (bzw. mind. 2.000,- € bei den kleineren Leistungspaketen bis WorkinApp® MS 10).
    Im etwaigen Wiederholungsfall der Dreijahresbetrag bzw. mindestens der dreifache Mindestbetrag.

    8.3. Login und Zugang streng vertraulich
    Der Kunde ist verpflichtet und selbst dafür verantwortlich, die Zugangsdaten für sein Konto/Login
    sorgfältig zu verwahren und vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter nachhaltig zu schützen.
    Bei einem etwaigen Missbrauch durch Login Unbefugter, z. B. aufgrund mangelhafter oder bekannt
    gewordener Passwörter etc. kommt eine etwaige Haftung von a.b.media in keiner Weise aufgrund
    keiner Umstände in Betracht.

    8.4. Eigentum der Software und aller in Betracht kommenden Rechte
    a.b.media und mit dieser verbundene Unternehmen, sowie (soweit der Fall) deren Lizenzgeber
    und/oder deren Vertragspartner besitzen das geistige Eigentum an allen schützbaren Komponenten
    des angebotenen Dienstes WorkinApp®, inklusive des Namens, des Grafikdesigns, der User Interface
    Komponenten, der Funktionalität sowie der Dokumentation. Es ist ausdrücklich untersagt, jegliche
    Teile des Dienstes, die a.b.media oder deren Geschäftspartner besitzen und anbieten zu kopieren, zu
    verändern, anzupassen, zu reproduzieren, zu dekompilieren oder zu disassemblieren etc.
    Der Versuch der Tat steht dabei soweit gesetzl. zulässig der Durchführung bzw. Vollendung gleich.

    8.5. Daten des Kunden
    a.b.media erhebt keinen Rechtsanspruch auf die Inhalte, die der Kunde mit Hilfe der Software
    WorkinApp® erstellt, gespeichert oder hochgeladen hat.

    8.6. Änderungen am Produkt
    Sofern während der Laufzeit bzw. dem Fortbestehen des Vertrages des Kunden neue Versionen,
    Updates, Upgrades oder andere Änderungen an WorkinApp® vorgenommen werden, gelten
    sämtliche vorstehenden Rechte und Pflichten ungemindert auch für diese fort.

    8.7. Datensicherung
    Erfasste Zeit- und Kalendereinträge stehen dem Kunden im CSV-Format als jederzeit verfügbarer und
    von a.b.media auch in regelmäßigen Abständen dringend empfohlener Daten-Export zur Verfügung.
    Der Kunde trägt selbst Sorge dafür, dass er diese Daten regelmäßig zur eigenen Sicherung – selbst
    bei kleinen und mittleren Beständen empfehlen wir täglich – auf seine eigene EDV exportiert und
    auf eigenen, geeigneten Datenträgern langfristig sichert.

    a.b.media übernimmt für vom Kunden nicht eigenständig und regelmäßig gesicherte und dadurch
    ggf. für ihn – aus welchem Grund auch immer – verloren gegangene Daten keinerlei Haftung.

    Insbes. vor Ende des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde gegenüber a.b.media, seine
    eigenen Daten selbständig und unaufgefordert herunterzuladen und zu sichern. Nach Verstreichen
    einer Frist von 60 Tagen seit Ablauf des letzten Abrechnungsmonats kann das Konto des Kunden
    durch a.b.media gelöscht werden. Zur vorherigen Ankündigung ist a.b.media nicht verpflichtet.

    8.8. Gewährleistung
    a.b.media gewährleistet gegenüber dem Kunden das Bestehen des Rechtes auf Nutzung der Software
    WorkinApp® frei von Rechten Dritter gemäß seinem gebuchten und bezahlten Leistungspaket, sowie
    ggf. für auf den Servern der a.b.media hinterlegte Teile des Dienstes (Login) eine auf Zeit bezogene
    Verfügbarkeit im Internet von 95 % im Jahresmittel. Sämtliche M.ngelansprüche verjähren in 12
    Monaten ab erfolgter Ablieferung bzw. Bereitstellung der von a.b.media zur Verfügung gestellten
    Software beim Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei
    Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
    von a.b.media beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

    Gewährleistungsrechte des Kunden setzen immer voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
    geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    Jede etwaige, über die Bereitstellung und Gewährung des Rechtes auf Nutzung und ggf. die reine
    Verfügbarkeit des Login hinausgehende Gewährleistung ist in beiderseitigem Einvernehmen der
    Vertragspartner ausdrücklich ausgeschlossen. Diese einvernehmliche Vereinbarung wurde bei der
    Preisbestimmung des Produktes (Listenpreis ohne Rabatte) aus Sicht des Kunden bereits ausreichend
    berücksichtigt. Bei allen Produkten und Nutzungsvereinbarungen, in denen Rabatte auf die
    Listenpreise der a.b.media gewährt werden, oder in denen Rabatte zu Gunsten des Kunden
    vereinbart und/oder ausgewiesen sind, verzichtet der Kunde im Gegenzug zur Gewährung seines
    Rabattes rein vorsorglich bereits mit Beauftragung vollständig und vollumfänglich auf jede etwaige
    in Betracht kommende und über die reine Erbringung der „Kardinalspflichten“ (Recht auf Nutzung)
    hinausgehende Gewährleistung gegenüber a.b.media. Verzichtet er darauf nicht, kommt kein
    Vertrag zustande.

    Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
    Beschaffenheit der verbindlich zugesicherten Leistung (Einräumen des Recht auf Nutzung),
    bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei etwaiger natürlicher Abnutzung oder
    Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
    Nutzung, Behandlung, Bedienung, überm..iger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung etc.,
    mangelhafter o. ungeeigneter Anwendungsgeräte (Smartphone, Tablet, Notebook, PC etc.), oder
    aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht von a.b.media
    geschuldet und nicht zu vertreten sind. Ebenso kann für die Funktion und Verbindung zum Internet
    keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere wenn von Kunden, Bestellern oder Dritten
    Eingaben oder Änderungen unsachgemäß vorgenommen werden, so bestehen für diese und
    sämtliche daraus entstehenden Folgen ebenfalls keinerlei Mängelansprüche.

    Sämtliche Leistungsmängel, die a.b.media nicht selbst durch Vorsatz oder grobe Pflichtverletzung zu
    vertreten hat (ausg. 8.11. letzter Satz), sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.

    8.9. Minderung
    Erreicht die generelle Verfügbarkeit des Login-Center von WorkinApp® – soweit diese überhaupt auf
    den eigenen Servern der a.b.media sind – nicht den Grad von mindestens 95 % im Jahresmittel, so hat
    der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung, entweder durch Beseitigung des Mangels, oder ggf.
    Lieferung bzw. Bereitstellung einer mangelfreien Leistung. Erst wenn die Nacherfüllung innerhalb
    angemessener Frist nicht gelingt, nicht möglich oder der a.b.media nicht zumutbar ist, und auch kein
    Angebot auf Ersatzleistung gemacht wurde, kann der Kunde – in zweiter Linie – etwaige Gewährleistungsrechte
    geltend machen in Form von Minderung oder Rücktritt.
    Ein Recht auf Minderung besteht nur im Verhältnis der Differenz aus der nachgewiesenen geringeren
    und der zugesicherten Verfügbarkeit des Login-Center von 95 %. Würde die Erreichbarkeit nur vom
    jeweiligen Kunden nachgewiesene 85 % im Jahresmittel erreichen, läge der Minderungsanspruch bei
    10 % (95 %. – 85 % = 10 %). Erst wenn trotz Fristsetzung und mindestens zwei gescheiterten
    Nachbesserungsversuchen der Minderungsgrund nicht beseitigt werden kann, kommen etwaige
    Ansprüche auf Minderung und etwaigem Ersatz eines Schadens wegen der Verletzung der sog.
    Kardinalspflicht im Rahmen der Regelungen gem. Ziffer 8.10. und 8.11. in Betracht.

    8.10. Schadenersatz
    a.b.media kann nur dann zur Leistung von Schadenersatz herangezogen werden, wenn der Kunde
    den Nachweis (rechtskräftig) erbracht hat, dass ihm das Recht auf Nutzung trotz vertragsgerecht und
    rechtzeitig bezahlter Nutzungsentgelte nicht eingeräumt wurde, und/oder das Login-Center – sofern
    auf Servern der a.b.media – eine Verfügbarkeit von weniger als 95% im Jahresmittel erreicht hat, und
    dies nachweislich nicht an der eigenen Erreichbarkeit des Kunden per Mobilfunk oder Internet
    gelegen haben kann. Außer gemäß Nr. 8.10. kommen Schadenersatzansprüche nur nach den
    Ursachen gem. Nr. 8.11. letzter Satz in Betracht. Alle anderen etwaigen Anspruchsgrundlagen für
    Schadenersatz schließen die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen aus. Dies wurde bei der
    Preisvereinbarung entsprechend berücksichtigt.
    Schließen die Parteien diese nicht aus, kommt kein Vertrag zustande.

    8.11 Haftungsbegrenzung
    Für alle etwaigen, dem Kunden entstehenden Schäden, für die a.b.media tatsächlich und zweifelsfrei
    rechtswirksam schadenersatzpflichtig ist, und die auch bei Anwendung der höchsten, dem Kunden
    zumutbaren Sorgfalt (trotzdem) alleine aufgrund von Verschulden der a.b.media tatsächlich und
    nachweisbar (dem Kunden) entstanden sind, haftet a.b.media jedoch maximal bis zur Höhe des
    Gesamtbetrages, den der Kunde im Lauf der bisherigen Laufzeit dieses Vertrages (aus dem Ersatz
    begehrt wird) an a.b.media insgesamt in Euro entrichtet hat, ungeachtet dessen jedoch höchstens
    mit dem tatsächlich an a.b.media entrichteten Gesamtbetrag der zurückliegenden drei Vertragsjahre
    seit rechtskräftiger Feststellung der etwaigen Schadenersatzpflicht.
    Darüber – aus welchem Grund auch immer – etwaig hinausgehende Schadenersatzansprüche
    schließen die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen von Beginn an nach folgender Maßgabe aus:

    a.b.media räumt dem Kunden das Recht auf Nutzung eines Dienstes ein, der für den Kunden i.d.R.
    eine erhebliche Arbeits-, Kosten- und Zeitersparnis etc. mit sich bringt, und erhebt gemessen daran
    viel weniger als Nutzungsentgelt, nämlich höchstens einen sehr kleinen Bruchteil der Kosten, die
    mit dem Dienst vom Kunden bei richtiger Handhabung eingespart werden (können).
    Des Weiteren werden mit dem von a.b.media angebotenen Dienst bei richtigem Einsatz i.d.R. vom
    Kunden sogar erhebliche Mehreinnahmen und Effizienzsteigerungen erzielt, welche vom Kunden
    gegenüber a.b.media nicht entlohnt bzw. auch sonst in keiner Weise vergütet werden.
    Im Gegenzug verzichtet der Kunde – um diesen Dienst nutzen zu dürfen und seine Effizienz damit
    zu seinem eigenen Vorteil steigern zu können – auf sämtliche etwaigen weitergehenden Rechte
    und auf weitergehende Pflichten seitens a.b.media, insbesondere auf sämtliche in Betracht kommenden
    – über o. g. Schadensersatzpflicht hinausgehende – weitergehende Schadenersatzpflichten
    oder ähnliche Ansprüche. Verzichtet der Kunde darauf nicht, kommt kein Vertrag zustande.

    Vom Schadenersatz ausgeschlossen sind auch sämtliche Leistungsmängel, die nicht von a.b.media
    selbst zu vertreten sind.

    Bei allen Produkten und Nutzungsvereinbarungen, in denen Rabatte auf die ohnehin bereits sehr
    niedrigen Listenpreise der a.b.media gewährt werden, oder in denen irgendwelche Rabatte zu
    Gunsten des Kunden ausgewiesen sind, verzichtet der Kunde im Gegenzug zur Gewährung des
    Rabattes vollständig und vollumfänglich auf jeden etwaigen tatsächlich in Betracht kommenden
    Schadenersatz, der in Ereignissen oder etwaigen Minderleistungen begründet ist, die über die
    reine Erbringung der sog. Kardinalspflicht (Einräumung des Recht auf Nutzung und ggf. Erreichbarkeit
    Login-Center) hinausgehen. Verzichtet er darauf nicht, kommt kein Vertrag zustande.

    Der vorgenannte Ausschluss von Haftung und Schadenersatz gilt nicht im Falle der vorsätzlichen oder
    fahrlässigen Verletzung oder Schädigung von Körper, Gesundheit und Leben.

    9. Support

    9.1. Technische Erläuterungen und Erklärungen
    Zu allen von ihr angebotenen Diensten und Teildiensten, zu den Funktionen und zum effektiven
    Einsatz der von ihr angebotenen Software WorkinApp® hat a.b.media umfassende Erläuterungen
    und Erklärungen auf ihren Internetseiten veröffentlicht, und konnte damit nach bisheriger Erfahrung
    deutlich über 90 % der anfallenden Supportanfragen beantworten.

    9.2. Mail-Support
    Sollte dies trotz der sorgfältig und umfassend erstellten Support-Informationen in Ausnahmefällen
    nicht ausreichend sein oder einmal nicht weiterhelfen können, ist der Kunde berechtigt, bei Fragen,
    die trotz dieser Informationen nicht geklärt werden können, oder bei von den Standardfunktionen
    abweichenden Wünschen zum Produkt, oder etwaigen Upgrades etc., mit dem Support von
    WorkinApp® per E-Mail in Kontakt zu treten.
    Der Kunde hat – jedoch nur im Rahmen der personellen Verfügbarkeit und Machbarkeit – einen
    maximalen Anspruch auf einmalige Inanspruchnahme des Support je Kalendermonat mit einer
    Bearbeitungsdauer von maximal je 30 Minuten.

    9.3. Telefonischer Support
    Ein telefonischer Support kann als Standardleistung bei den bisher gültigen Preisen nicht angeboten
    werden, da dieser aus den monatlichen Gebühren nicht finanziert werden könnte und die Kosten des
    Dienstes für den Kunden (für alle Kunden) erheblich verteuern würde.

    Kann eine Supportanfrage jedoch im Einzelfall tatsächlich nicht per Mail geklärt werden, so steht es
    dem Support-Mitarbeiter im Rahmen der Beschränkungen nach Nr. 9.2. letzter Satz frei, die Beratung
    – für den Kunden im unter Ziffer 9.2. genannten Zeitrahmen kostenlos – telefonisch fortzusetzen.

    Ein darüber hinausgehend (> max. 30 Minuten je Kalendermonat) vom Kunden gewünschter Support
    kann – muss aber nicht – von a.b.media kostenpflichtig angeboten bzw. ausgeführt werden.

    10. Vertragslaufzeiten, Verlängerung und Kündigung

    10.1. Vertragslaufzeiten
    Sofern keine von den Standardtarifen abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die
    Vertragslaufzeit in den Standard-Tarifen 2 Jahre, bei den Tarifen der Partnerprogramme und bei
    allen mit mindestens teilweise oder insgesamt zu 20 % oder mehr rabattierten Leistungspaketen
    3 Jahre. Die jeweilige Verlängerung richtet sich nach den Bestimmungen der Nr. 10.2.
    Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung ohne Kündigung
    Der Vertrag zwischen der a.b.media und dem Kunden läuft auf die bei Abschluss des Vertrages
    festgelegte Mindestlaufzeit und verlängert sich (soweit gesetzlich zulässig) jeweils automatisch

    um jeweils eine weitere, gleiche Vertragsperiode

    – rein hilfsweise bzw. ersatzweise jedoch in jedem Fall (falls die vorstehende Regelung im Einzelfall
    rechtlich nicht wirksam sein sollte) jeweils mindestens um ein Jahr –
    wenn weder der Kunde, noch a.b.media den Vertrag mit einer Frist von mindestens

    4 vollständigen Kalendermonaten zum jeweiligen Vertragsende
    schriftlich eingehend spätestens bis 16.00 Uhr des letzten Werktag

    des entsprechenden zu Fristwahrung gehörenden Monates (in dem die Kündigung für die
    Fristwahrung eingehen muss) bei a.b.media vorliegend in rechtswirksamer Weise kündigt.

    10.3. Vertragsverstoß des Kunden und seiner Nutzer/Mitarbeiter
    Sollte der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter oder sonstigen Berechtigen in Teilen oder insgesamt
    gegen die Bestimmungen dieser Allgem. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) oder gegen den
    Vertrag verstoßen, oder den Dienst missbräuchlich verwenden, oder etwaig nicht richtige oder nicht
    vollständig richtige Angaben zum Inhaber des Kunden oder zur Person des oder der Anwender oder
    anderen relevanten Angaben machen oder gemacht haben, behält sich a.b.media das Recht vor, das
    Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Nutzungsmöglichkeit – ggf. auch rein
    vorsorglich – unverzüglich zu deaktivieren.In diesem Fall steht es der a.b.media frei, das Konto und sämtliche gespeicherten Daten umgehend
    zu löschen. Bereits bezahlte und nicht mehr genutzte Nutzungsentgelte werden bei sämtlichen Arten
    von Vertragsverstößen nicht erstattet, a.b.media ist darüber hinaus berechtigt, das restliche vom
    Kunden zu entrichtende Nutzungsentgelt bis zum vertraglich vereinbarten Vertragsende sofort und
    ungekürzt in einer Summe (ggf. zzgl. einer Vertragsstrafe) einzuziehen.

    11. Haftungsbeschränkung

    11.1. Haftungsumfang
    a.b.media haftet ausschließlich für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für
    leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- bzw. Mangelschäden und Schäden aus Ansprüchen
    Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von a.b.media verschuldeten
    vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
    Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    11.2. Umfassender Haftungsausschluss
    a.b.media haftet auch in keinem Fall für die vom Kunden mit der Nutzung der Software WorkinApp®
    gewünschten oder verfolgten finanziellen, wirtschaftlichen und/oder sonstigen Ziele oder Geschäftszwecke.
    Dem Kunden wurden von a.b.media diesbezüglich keine Zusicherungen gemacht.
    Für etwaig mit der Nutzung verbundene Vorteile und Zwecke, und für dem Kunden etwaig aus der
    Nutzung entstehende Nachteile oder Änderungen der Betriebsabläufe etc. wird von a.b.media keine
    Verantwortung und auch keinerlei Haftung übernommen. Der Einsatz der Software WorkinApp® und
    die damit vom Kunden verfolgten Zwecke, Ziele und Ergebnisse, und auch das Risiko eines etwaigen
    Systemausfall oder Datenverlust, hat der Kunde in ausreichendem Maß selbst in seinem Betrieb zu
    berücksichtigen und ggf. auf seine Kosten und eigenes Risiko abzusichern.

    Der Einsatz und jede Nutzung der Software WorkinApp® erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des
    Kunden, der a.b.media von jeder Inanspruchnahme über die von a.b.media gem. Nr. 8.8. bis Nr. 8.10.
    eingeräumte Gewährleistung und Schadenersatzansprüche hinaus freistellt. Stellt der Kunde
    a.b.media davon nicht frei, und ist dieser nicht bereit dieses bei ihm alleine liegende Risiko zu tragen,
    kommt ein Vertrag zwischen a.b.media und dem Kunden nicht zustande, wodurch auch jeglicher
    vertraglicher Rechtsanspruch auf Leistungen durch die a.b.media (ggf. auch rückwirkend) entfällt.

    11.3. Haftung für Informationen Dritter
    a.b.media haftet nur für eigene Inhalte auf deren eigener Webseite. Soweit mit Links der Zugang zu
    anderen Webseiten ermöglicht oder vereinfacht wird, kann von a.b.media für die dort enthaltenen
    Inhalte keinerlei Verantwortung übernommen werden.

    12. News
    Zu Beginn und während der Laufzeit des Vertrages erhält der Kunde ggf. wiederkehrend kostenlos
    per E-Mail eine (oder mehrere) umfassende Erläuterung(en), technische Hinweise, Informationen
    über etwaig sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten, Erweiterungen des Angebotes, sowie ggf. auch
    sonstige für die Nutzung von WorkinApp® und deren Einsatz interessante und ggf. wichtige neue
    Informationen.
    Der Kunde kann dem Erhalt solcher E-Mails jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail
    widersprechen, verzichtet damit dann aber auch auf die regelmäßige Information über
    Systemanpassungen und/oder nützliche Neuerungen.

    13. Schlussbestimmungen

    13.1. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unwirksam
    sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine neue (Teil-)Regelung zu ersetzen, die
    dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am
    nächsten kommt. Dies gilt insbes. für Teile von Regelungen, weshalb auch einzelne Regelungen
    jeweils nicht als Ganzes unwirksam werden sollen.

    13.2. Der Vertrag zwischen a.b.media und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
    Deutschland. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter
    vollumfänglichen Ausschluss ausländischer Rechtsgrundlagen oder des UN-Kaufrechtes (soweit
    gesetzl. zulässig).

    13.3. Schriftformerfordernis
    Nach Auftragserteilung, die aufgrund der vergleichsweise geringen Nutzungsgebühren in gegenseitigem
    Einvernehmen auch mündlich als geschäftsüblich angesehen wird, (vgl. Mobilfunkverträge)
    bzw. egal wie geartetem Zustandekommen einer jeglichen Vereinbarung, wird (anschließend) für das
    gesamte gegenständliche Vertragsverhältnis Schriftlichkeit vereinbart. Änderungen od. Ergänzungen
    des Vertrages bedürfen zur ihrer Wirksamkeit dann in jedem Fall der Schriftform und Genehmigung
    durch die Geschäftsführung von a.b.media. Mündliche Nebenabreden bestehen – neben der ggf.
    mündlichen oder telefonischen Auftragserteilung – nicht und haben keine Gültigkeit. Für einen
    etwaigen späteren Verzicht auf Schriftformerfordernis wird ebenfalls Schriftform vereinbart.

    13.4. Gerichtsstand Hameln
    Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird das für den
    Sitz der a.b.media örtlich und sachlich zuständige Gericht in Hameln bzw. ggf. wegen übergeordneter
    Zuständigkeit das dann für Hameln zuständige Landgericht in Niedersachsen vereinbart.
    Diese Gerichtsstandvereinbarung trägt im Einvernehmen zwischen Kunde und der a.b.media dem
    Umstand Rechnung, dass aufgrund der relativ geringen monatlichen Nutzungsentgelte ein vom Sitz
    des Unternehmens a.b.media abweichender Gerichtsstand aus Kostengründen für den Anbieter der
    Software nicht zumutbar ist, oder anderenfalls eine andere (teurere) Preisvereinbarung bezüglich der
    Nutzungsentgelte zwischen Kunde und a.b.media getroffen werde müsste. Dies (höhere Entgelte) ist
    vom Kunden ausdrücklich nicht gewünscht, oder aber er hat dies a.b.media vor Vertragsabschluss
    schriftlich mitzuteilen und entsprechend auch erhöhte Nutzungsentgelte zu entrichten. Sofern dies
    jedoch nicht gesondert schriftlich vereinbart ist, halten sich die Parteien an den einvernehmlich
    vereinbarten Gerichtsstand in Hameln.

    Bei allen Leistungspaketen mit einem Preisnachlass von in Teilleistungen oder insgesamt wenigstens
    20 % (oder mehr), erklärt der Kunde unabhängig von vorstehender Regelung, zusätzlich zu den
    Regelungen der Nr. 13.4. Abs. 1, im Gegenzug zur Gewährung von solchen Rabatt(en) immer und
    abschließend den Verzicht auf jede Geltendmachung eines vom Sitz der a.b.media abweichenden
    Gerichtsstand. Dieser ist dann immer Hameln bzw. am Ort des für Hameln zuständigen Landgericht.

    13.5 Gültigkeit der letzten Adresse
    Alle Erklärung der a.b.media gegenüber dem Kunden sind wirksam wenn diese an die zuletzt vom
    Kunden im System hinterlegte Mailadresse versendet worden sind. Erklärungen für die postalischer
    Versand oder ggf. Einschreiben erforderlich sein sollte, gelten einen Werktag nach Versand an die
    zuletzt vom Kunden im System angegebene Adresse als zugestellt.

    13.6 Personenmehrheit
    Personenmehrheiten oder Ehegatten haften für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag als
    Gesamtschuldner. Die Personenmehrheit (auch Ehegatten) bevollmächtigt sich unter dem Vorbehalt
    schriftlichen Widerrufs gegenseitig zur Entgegennahme von sämtlichen Erklärungen der a.b.media.
    Eine nur einer einzigen Person der Personenmehrheit zugegangene Erklärung gilt gegenüber der
    gesamten Personenmehrheit als rechtswirksam zugestellt. Ein etwaiger Widerruf der Vollmacht wird
    erst für Erklärungen wirksam, die nach dem Zugang des Widerrufs bei a.b.media abgegeben werden
    und nur dann, wenn im Widerruf alle Mitglieder der Personenmehrheit mit aktueller Anschrift
    vollständig und korrekt benannt worden sind.

    Falls ein Teil der Personenmehrheit aus dieser ausscheidet, wird hierdurch dessen Haftung für die
    Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht berührt. Eine etwaige Entlassung aus der Haftung bedarf der
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    Hameln, den 01.04.2019

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