Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Stand 03/2019)
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der a.b.media GmbH für die Nutzung der
Software WorkinApp® als Arbeitserleichterung für die Auftragserfassung, Auftragsplanung,
Termin- und Einsatzplanung, Zeiterfassung der Mitarbeiter und Fakturierung
Die a.b.media GmbH mit Sitz in 31787 Hameln, Brückenkopf 1, im Folgenden kurz „a.b.media“
genannt, bietet ihren Kunden gegen Entgelt das Nutzungsrecht für WorkinApp® als eine Software
(App) an, die möglicherweise organisatorische Betriebsabläufe erheblich erleichtern und als Arbeitserleichterung
im Handwerks- und Dienstleistungsbetrieb dienen kann, mit z. T. erheblichem Potenzial
zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und der Senkung von betrieblichen Kosten, sowie in vielen
Fällen der sehr wahrscheinlichen Steigerung der betrieblichen Umsätze. Gerne würde a.b.media die
Zusammenarbeit mit deren Kunden durch folgende einfache Grundregel definieren:
Wir stellen das Recht zur Verfügung unseren Dienst zu nutzen, der einige Betriebsabläufe des Kunden
bzw. Nutzers erleichtert; der Kunde bezahlt dafür eine kleine Gebühr, die höchstens einen kleinen
Bruchteil dessen ausmacht, was der Kunde durch die Nutzung jeden Monat einsparen und durch
höhere Effizienz an Umsatz gewinnen kann. Kurzum: Wir leisten, Sie sparen und bezahlen.
Leider sagen uns sämtliche Juristen, dass es so einfach nicht geht, weshalb auch wir nun für diese
Zusammenarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als Grundregeln für die Nutzung und
Verwendung und für die Pflichten der Geschäftspartner untereinander formulieren müssen.
Präambel
Die a.b.media GmbH bietet ihren Kunden bzw. Auftraggebern unter der Maßgabe der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen freibleibend mit dem Produkt WorkinApp® das zeitlich auf die
vereinbarte Vertragslaufzeit begrenzte Recht zur Nutzung einer Softwareanwendung mit den
wesentlichen Kernfunktionen
Auftragsplanung mit Terminplanung für Mitarbeiter und Teams
Zeit- und Materialerfassung der Mitarbeiter und Teams
Teilautomatisierte Leistungsabrechnung und Rechnungstellung
gegen das zwischen den Parteien vereinbarte monatliche Nutzungsentgelt und gegen eine einmalige
Gebühr für die Erstellung und Einrichtung für den Kunden an. Als „Kardinalpflicht“ im Sinne des
Gesetzes gilt die zugesicherte Einräumung des Recht auf Nutzung der Software im Umfang des
vertraglich vereinbarten Leistungspaketes.
Damit ist die vertraglich geschuldete Leistung der a.b.media abschließend beschrieben. Darüber
hinausgehende Leistungen oder zugesicherten Erfolg der Anwendung schuldet a.b.media nicht.
Nutzt der Kunde für die Anwendung ggf. (vorübergehend o. dauerhaft) die Server der a.b.media oder
Server der von a.b.media empfohlenen Provider (Sonderkonditionen und günstige Gruppentarife), so
ändert sich dadurch der Umfang der vereinbarten Leistungspflicht aufgrund dieser etwaigen
zusätzlichen Möglichkeiten oder ggf. zusätzlichen Leistungen nicht. Es bleibt auch dann ausschließlich
bei dem von a.b.media geschuldeten, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzten Recht zur Nutzung
der Softwareanwendung WorkinApp® im Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungspaketes,
womit auch in diesem Fall die geschuldete Leistung vollumfänglich und abschließend beschrieben ist.
a.b.media stellt dem Kunden mit ihrem Produkt WorkinApp® lediglich das Recht auf die Nutzungsmöglichkeit
dieser Software für den Zugriff über PC, Tablet und Smartphone zur Verfügung, nicht
aber entsprechenden Speicherplatz für die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten.
Entsprechender Speicherplatz, insbesondere wenn mit Fotos dokumentiert werden soll, muss vom
Kunden gesondert beschafft werden. Falls der Kunde Speicherplatz der a.b.media nutzen darf, oder
dieser aus Gründen der Systemkompatibilität und einfacheren Einrichtung über a.b.media beschafft
wird, ändert dies den Leistungsumfang von WorkinApp® und den Umfang der Rechtspflichten der
a.b.media nicht.
Wünscht der Kunde über die Einräumung des Nutzungsrecht hinaus weitere, nicht kostenpflichtige
Leistungen von WorkinApp® nutzen zu dürfen, so kann a.b.media dies gewähren, und/oder
UPGRADES zur Nutzung zur Verfügung stellen (z. B. Produkterweiterungen, Neuentwicklungen etc.).
Auf diese besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Solche unentgeltlichen Leistungen können jederzeit
und ohne Angabe von Gründen wieder entzogen werden.
Der Zugang zum Internet und der Mobilfunkdienst, welche für den Datenaustausch und die mobile
Kommunikation von WorkinApp® benötigt werden, sowie die mobile Erreichbarkeit (Mobilfunknetz)
durch die Nutzer (Anwender), ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistungen. Die jeweilige
individuelle, von der Verbreitung und Verfügbarkeit von Mobilfunknetzten abhängige Erreichbarkeit
des Dienstes via Mobilfunk bzw. über (ggf. mobiles) Internet wird von a.b.media nicht zugesichert.
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Allgemeine Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der a.b.media in jeweils aktueller Fassung
gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen a.b.media und dem Kunden, der – in welcher
Form auch immer – das Recht erwirbt, die Software WorkinApp® als Anwender gegen periodisches
Entgelt zu nutzen. Mit der Registrierung und/oder mit Antrag auf oder Auftrag zur Einräumung des
Recht auf Nutzung des Dienstes WorkinApp® erklärt der Kunde, dass er diese AGB gelesen und sich
mit diesen vertraut gemacht, und diese auch verstanden hat, in vollem Umfang mit diesen Allgemeinen
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden ist, und er in voller Kenntnis unter der
Verpflichtung zur Beachtung und Anwendung dieser Bedingungen das Produkt – trotzdem – für die
zu vereinbarende Vertragsdauer, mindestens jedoch zwei Jahre, nutzen möchte.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB, die
unter www.workinapp.de/agbs zum jederzeitigen Download zur Verfügung steht. Änderungen dieser
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen treten jeweils mit deren Veröffentlichung in Kraft. Davon
abweichende, entgegenstehende oder etwaig ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, die
nicht von a.b.media stammen, werden – selbst bei Kenntnis – nicht zum Vertragsbestandteil, sofern
a.b.media dem nicht ausdrücklich bereits vor Vertragsabschluss zwischen den Parteien schriftlich
zugestimmt hat.
Dem Kunden wird/wurde bei Online-Antrag bzw. Anmeldung zum Erwerb des Rechtes auf Nutzung
von WorkinApp® und bei Eingabe seiner Daten vom System, bei schriftlichem Auftrag von seinem
Kundenbetreuer angeboten, bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertragsbedingungen
die Auskunft eines Rechtsanwaltes einzuholen, bzw. sich beraten zu lassen, bevor er die
Registrierung abschließt und der Vertrag mit Annahme durch a.b.media zustande kommt, um sich
bezüglich aller geltenden bzw. damit vereinbarten Bedingungen bestmöglich vertraut zu machen.
Verzichtet der Kunde nach eigenem Ermessen trotz diesem Hinweis auf diese Möglichkeit und/oder
bucht oder bestellt/beauftragt er trotzdem das Recht auf Nutzung der Software WorkinApp®, so
kann er sich später nicht etwaig darauf berufen, dass ihm einzelne Bestimmungen nicht klar gewesen
oder diese etwaig überraschend sind und er diese nicht verstanden hätte, bzw. diese etwaig für ihn
sog. „benachteiligende“ Klauseln darstellen, bei deren Kenntnis er den Vertrag nicht abgeschlossen
hätte. Darauf wird der Kunde bei Anmeldung zum System WorkinApp® gesondert hingewiesen. Es
obliegt alleine dem Kunden, sich vor Abschluss eines Vertrages entsprechende Auskünfte einzuholen.
1.2. Änderungen der Leistung und der Geschäftsbedingungen
Damit ein modernes System aktuell und modern bleibt, werden weitere Entwicklungen durchgeführt.
a.b.media behält sich deshalb vor, die Leistungen und die Funktionalität des Dienstes, die einzelnen
Nutzungsmöglichkeiten des Systems, aber auch die Allgemeinen Geschäfts- u. Nutzungsbedingungen
jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu erweitern, anzupassen oder zu ändern.
Der Leistungsumfang der Software soll im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung ggf. erweitert
und/oder modifiziert werden, und kann dem Kunden insofern im exakten Leistungsumfang nicht
über das Maß des grundsätzlich erworbenen Nutzungsrecht hinaus garantiert werden, da die
Software regelmäßigen Anpassungen an aktuelle Anforderungen und ggf. Gesetzesänderungen, oder
anderweitige rechtliche Erfordernisse unterzogen werden muss. Geänderte Leistungen sind, sofern
es sich um Leistungserweiterungen (über das grundsätzl. nur geschuldete Recht zur Nutzung hinaus)
handelt, nicht mitteilungspflichtig. Etwaig von a.b.media vorgesehene Leistungskürzungen der
Software sind eher unwahrscheinlich, aber zulässig, und sollen ggf. rechtzeitig angekündigt werden.
Geänderte Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten
an die zuletzt von diesem angegebene Mailadresse zugesendet. Widerspricht ein Kunde den geänderten
AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der jeweiligen E-Mail mit dem Hinweis,
dass die angekündigte Veränderung nicht akzeptiert werden kann, gelten die geänderten AGB und
Leistungen als vom Kunden angenommen. Hinweise auf veränderte Geschäftsbedingungen und ggf.
geänderte Leistungen werden auch auf der Website www.workinapp.de/agbs veröffentlicht.
1.3. Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten
Die jeweilige Nutzungsmöglichkeit der Software kann – ohne jede etwaige Rechtsverpflichtung – auf
freiwilliger Basis von a.b.media ergänzt werden, z. B. durch die weiteren sehr hilfreichen und z. Teil
ohne zusätzliche Kosten verfügbaren Zusatzfunktionen (die keine geschuldete Leistung darstellen):
Kundenverwaltung (CRM) mit Kunden- und Auftragsstatistik,
Erfassung von Anfragen, Telefonliste, Rückruflisten
Angebotserstellung und Kalkulation inkl. Materialkosten
Auftragsannahme und Auftragsbearbeitung im Büro und mobil
Planung von Projekten / Aufträgen / Arbeitseinsätzen
Zeitplanung für den Einsatz von einzelnen Mitarbeitern und Teams (Kolonnen)
Terminkalender mit Synchronisation der Mitarbeiter-Terminkalender
Erfassung von Fahrstrecken und Erstellung von Fahrtnachweisen
Zeiterfassung aller Mitarbeiter mit Ausführungsbericht und Fotodokumentation
Erfassung von Materialeinsatz mit Produktliste (Kurzkatalog)
Automatisierte Erstellung von Stundennachweisen für jeden Mitarbeiter
Automatisierte Erstellung von Einsatznachweisen für den Auftraggeber
Fakturierung mit Zwischenabrechnung und Endabrechnung nach Auftragsabschluss
und in einer weiteren Entwicklungsstufe auch
Warenwirtschaft und Bereitstellung von Lieferantenkatalogen (optional)
sowie einigen weiteren kostenpflichtigen Nebenleistungen, z. B. Individualisierung und Abstimmung
auf Kundendesign (Logo/CD) etc. gegen zusätzliches Entgelt, Schnittstellenanpassungen, individuelle
Sonderfunktionen, Einbindung in vorhandene Systeme etc. (z. B. Version Taylormade).
Solche etwaigen Erweiterungen sind nicht geschuldet und können vom Kunden genutzt aber nicht in
jedem Fall eingefordert werden. Eine Gewähr wird für solche Leistungen nicht übernommen.
1.4. Kunde als Unternehmer
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er als juristische oder natürliche Person, oder als rechtsfähige
Personengesellschaft, Unternehmer ist im Sinne einer auf Dauer angelegten Organisation selbstständiger
wirtschaftlicher Tätigkeit, auch für den Fall, dass diese nicht auf die Erzielung von Gewinn
gerichtet ist, und dass der zu diesen AGB gegenständliche Vertrag zum Betrieb seines Unternehmen
gehört. Der Kunde versichert darüber hinaus, dass er nicht Verbraucher ist im Sinne der Verbraucherschutzgesetze,
unter welche natürliche und juristische Personen fallen, die keine Unternehmer sind.
1.5. Zukünftige Geltung
Diese Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Besteller bzw. Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und nicht durch
neue Vereinbarung neue Bedingungen vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote der a.b.media sind immer freibleibend und unverbindlich
Sämtliche Angebote von a.b.media, sowie alle Angaben, Bedingungen und Leistungen in deren
Angeboten und Preislisten, insbes. auch auf der Website www.workinapp.de, sowie in allen von
a.b.media erstellten Druckerzeugnissen (auch PDF) und in sämtlichen verwendeten und versendeten
Mails und Schriftstücken sind bis zur Vertragsannahme durch a.b.media (Nutzungsvertrag § 3 Nr. 3.1)
stets freibleibend und unverbindlich. a.b.media behält sich die jederzeitige Änderung aller darin
enthaltenen Angaben, Leistungen, Preise und etwaiger Rabatte ausdrücklich vor.
2.2. Zustandekommen des Vertrages
Jeder Auftrag und jedes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und a.b.media setzt in jedem Fall
immer das uneingeschränkte Anerkennen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
(AGB) der a.b.media voraus, bzw. deren uneingeschränkte Annahme. Mit Beauftragung erkennt der
Kunde diese uneingeschränkt an.
Bei einem etwaigem Abschluss online ist zudem die vollständig abgeschlossene Registrierung des
Kunden erforderlich, und die Annahme seines Angebotes zum Vertragsabschluss seitens a.b.media,
z. B. durch die Freischaltung des Kundenkontos und Berechnung und/oder Abbuchung der Entgelte.
Die Rechnungsstellung der Leistung gilt als Annahmeerklärung unter den AGB der a.b.media GmbH.
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann a.b.media diese innerhalb
von zwei Wochen durch Annahmeerklärung annehmen. Insofern ist der Kunde 2 Wochen an sein
Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages gegenüber a.b.media gebunden.
3. Kosten, Festpreise, Inflationsausgleich und vergünstigte Markteinführung
3.1. Kosten der Nutzung
Die Kosten für das Recht auf Nutzung der Software WorkinApp® setzen sich zusammen aus einer
einmaligen Einrichtungsgebühr je Zugang (je 1 pro Nutzer auf Smartphone, Desktop, oder Tablet etc.)
und einem laufenden monatlichen Nutzungsentgelt. Die Höhe der jeweiligen Kosten ist abhängig
vom gewählten Leistungspaket, sowie von der vom Kunden optional gewählten Mehrausstattung
bzw. ggf. gesondert vereinbarten Leistungserweiterungen, von einer etwaigen Individualisierung o.
speziellen Anpassung für den Kunden (Taylormade), und ggf. von der Einstufung des Kunden als
WorkinApp®-Partner im rabattierten Partnerprogramm (siehe Anlage „Partnerprogramm“).
Es gelten die jeweils von a.b.media auf der Webseite www.workinapp.de zu den dort angebotenen
Leistungspaketen oder Individual-Konfigurationen veröffentlichten Listenpreise.
3.2. Veröffentlichung der Preise
Soweit nichts Anderes angegeben ist, gelten die auf der Website www.workinapp.de für die
jeweiligen Leistungspakete bzw. Nutzungsversionen (ohne Individualleistungen) und alle in Verträgen
genannten Preise netto exklusive aller Steuern, wie MWSt. die hinzuzurechnen sind, und ggf. zzgl.
etwaig fälliger Zölle und Abgaben. a.b.media behält sich vor, die Preise jederzeit abzuändern.
3.3. Vertrags-Preise als Festpreise
Alle von a.b.media zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss vereinbarten Preise sollen – müssen aber
nicht – als Festpreise für das jeweilige Leistungspaket über die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit
gelten, mit Ausnahme einer durch Inflation bedingten Preisanpassung gemäß der nachfolgend in Nr.
3.4. beschriebenen Regelungen zum Inflationsausgleich. Sofern a.b.media Preise während der
Vertragslaufzeit anderweitig als im Rahmen des Inflationsausgleich anpassen muss oder anpassen
will, was nicht beabsichtigt ist, aber auch nicht für immer ausgeschlossen werden kann, ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen seit Mitteilung unter der Angabe „Preiserhöhung“
zu kündigen, und die Software ab Inkrafttreten der Kündigung noch für weitere 6 Kalendermonate
gegen Zahlung des bisherigen (nicht erhöhten) Nutzungsentgelt zu verwenden. Danach endet in
diesem Fall die Nutzung. Kündigt der Kunde nicht unter dieser Maßgabe, so wird der Vertrag ab dem
Zeitpunkt des Inkrafttreten der Preiserhöhung mit dem neuen monatl. Nutzungsentgelt fortgesetzt.
3.4. Inflationsausgleich
Verändert sich der vom Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland amtlich
festgestellte und monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland – auf der Basis des
Jahres 2015 = 100 Punkte – um mehr als 3 Punkte gegenüber dem Stand zu dem Zeitpunkt der
Aufstellung der bei Vertragsabschluss gültigen Preistabelle für das Recht der Nutzung der Software
WorkinApp® und/oder seit der letzten Preisanpassung des Vertrages mit dem Kunden, so verändert
sich die monatliche Nutzungsgebühr im gleichen prozentualen Verhältnis. Die .berprüfung der Veränderung
erfolgt jährlich zum 31.12. Eine Änderung wird zum 01.01. des Folgejahres (ggf. auch rückwirkend)
wirksam und ist dem Kunden spätestens bis jeweils zum 30.03. des Folgejahres mitzuteilen.
Erhöht sich der Verbraucherpreisindex im Betrachtungszeitraum (s. o.) um weniger oder genau 3
Punkte, so hat a.b.media ersatzweise das Recht den Vertrag alle 2 Jahren (z. B. seit Abschluss bzw.
letzter Änderung) um jeweils 4 % anzupassen. Der ggf. bis zum jeweils 30.03. monatl. angefallene
Erhöhungsbeitrag wird dann (in beiden Erhöhungsfällen) – frühestens 14 Tage nach Mitteilung – mit
der nächsten fälligen Buchung (Rechnung/Lastschrift/Kreditkartenabruf) in einer Summe erhoben.
Ab dem auf diesen Einzug folgenden Monatsbeitrag wird der sich aus Nutzungsgebühr und
Erhöhungsbetrag ergebende neue Gesamtbetrag monatlich (bzw. abhängig von der Zahlungsart) als
neuer Monatsbeitrag (oder gem. vereinbarter Zahlungsweise) fällig und erhoben.
In jedem Fall neuerlicher Änderung dieses Index um mehr als 3 Punkte gegenüber dem Stand, auf
dem die vorangegangene Anpassung erfolgte, bzw. Zweijahreszeitraum seit Erhöhung, wiederholt
sich diese Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Nutzungsgebühren. Die .berprüfung der
neuerlichen Veränderung erfolgt wiederum jährlich zum 31.12. Eine Änderung wird wie zuvor jeweils
zum 01.01. des Folgejahres analog der vorstehenden Regelung wirksam und mitgeteilt.
3.5. Einschränkung der Preisanpassung nach Verbraucherpreisindex oder Staffel
Innerhalb der ersten beiden Vertragsjahren eines jeden Vertrages, der für mindestens zwei Jahre
Laufzeit geschlossen wurde, schließen die Parteien eine Preisanpassung unabhängig von der
Entwicklung des Verbraucherpreisindex aus. Nach einer erfolgten Anpassung ist eine erneute
Anpassung ebenfalls für zwei Jahre seit dem Datum der Errechnung/Wirksamkeit der Preisanpassung
(das ist jeweils der 31.12./01.01.) ausgeschlossen, sofern der Vertrag bei der (letzten) Anpassung
noch eine Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren hat(te).
4. Sonderkonditionen
4.1. Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von etwaigen Rabatten, Sonderkonditionen, freien Testversionen
etc. besteht nicht. Diese können dem Kunden temporär und auf rein freiwilliger Basis durch einseitige
Erklärung oder durch Einräumen seitens a.b.media gewährt, und ebenso im Falle von wichtigen
Gründen oder Vertragsverletzungen, oder Nichteinhaltung von Vereinbarungen, und – sofern keine
vertragliche Gegenleistung vereinbart – auch jederzeit ohne Angabe von Gründen, entzogen werden.
4.2. Partnerprogramm
Ausgewählten Kunden bestimmter Regionen, die nicht nur die Software nutzen, sondern diese auch
weiterempfehlen und sich ggf. als Produktpartner engagieren, kann die Teilnahme am stark
rabattierten WorkinApp®-Partnerprogramm ermöglicht werden.
Ein Rechtsanspruch auf das Partnerprogramm besteht nicht, jedoch ist a.b.media bemüht, die
Teilnahme in sinnvollem Umfang einer Vielzahl von Kunden zu ermöglichen. Die Bedingungen des
Partnerprogramm sind in der Anlage „WorkinApp®-Partnerprogramm“ geregelt.
5. Freie Version / Testphase
5.1. Testversion
Kleinstbetriebe mit einer bis max. 2 handwerklich oder dienstleistend tätigen Person können auf
gesonderten Antrag eine Testversion der Software WorkinApp®-Meister für einen Mitarbeiter
einmalig 90 (neunzig) Tage lang kostenlos testen und nutzen. Diesen steht dazu nach Anmeldung 1
(ein) Browserzugang und 1 (ein) Smartphonezugang jeweils mit Login zur zeitlich befristeten Nutzung
in eingeschränktem Umfang Verfügung (z. B. Bildspeicher begrenzt etc.).
Diese Testversion darf nur vom registrieren Kunden und nur für eigene Zwecke verwendet und nicht
weitergegeben oder übertragen werden. Nach Ablauf dieser kostenlosen Nutzungsphase ist keine
weitere kostenlose Nutzung einer (ggf. weiteren) Testversion durch diesen Nutzer erlaubt.
5.2. Wandelung in Leistungspaket(e)
Während und bis 90 Tage nach dieser Testphase hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Testzugang in
ein kostenpflichtiges Nutzungsrecht mit dem von ihm gewünschten Leistungspaket zu wandeln. Bei
Wandelung können alle bisher eingegebenen Daten der Testversion wahlweise übernommen oder
gelöscht werden. Entscheidet sich der Kunde nicht innerhalb 30 Tagen nach Ablauf seiner Testphase
für eines der angebotenen Leistungspakete oder eine individuelle Konfiguration, so wird das Konto
des Kunden bis zum Ablauf weiterer 30 Tage, oder bis zum Buchen der kostenpflichtigen Nutzung,
auf Nur-Lesen (read-only) umgestellt. Nach Ablauf der o. g. Frist von insgesamt 60 Tagen seit Ende
der Testphase wird das Konto des Kunden deaktiviert. Es ist dann kein Login mehr möglich und
sämtliche vom Kunden auf seinem Testzugang gespeicherte Daten werden weitere 30 Tage nach
Deaktivierung endgültig und unwiederbringlich gelöscht.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlung monatliches Nutzungsentgelt
Die Bezahlung der monatlichen Nutzungsentgelte zu allen von a.b.media angebotenen Rechten auf
Nutzung der Softwareprodukte WorkinApp® erfolgt grundsätzlich entweder mittels einer gültigen
Kreditkarte (Gebühren), oder dem kostengünstigeren SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren, für das der
Kunde eine sog. Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen und an a.b.media zu übermitteln hat.
Die Zahlung durch per Überweisung/Dauerauftrag ist nur bei entsprechender Vereinbarung möglich.
Soll per Kreditkarte bezahlt werden, ist aufgrund der längeren Valutierungsfristen der Kartengesellschaften
das monatl. Nutzungsentgelt zzgl. der Gebühren der Kreditkartengesellschaft quartalsweise
für jeweils 3 Monate im Voraus zu entrichten und wird der Kreditkarte entsprechend bei Vertragsabschluss
(Annahme) und dann fortlaufend jeweils quartalsweise belastet.
Bei Zahlung der monatlichen Nutzungsentgelte durch Lastschrifteinzug ist vom Kunden für den
monatlichen Abruf eine Bankverbindung (Girokonto) einer in der Bundesrepublik Deutschland
zugelassenen und niedergelassenen Bank mit Sitz in Deutschland anzugeben (IBAN), und ein
entsprechendes Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren auszufüllen, und von einer
autorisierten Person unterschrieben an a.b.media einzureichen.
Ist kein Lastschriftmandat erteilt und keine Kreditkartenabbuchung vereinbart, hat der Kunde die
Einrichtung eines Dauerauftrag für die monatl. fälligen Nutzungsentgelte nachzuweisen.
6.2. Einrichtungsgebühren einmalig und Inbetriebnahme
Die einmaligen Einrichtungsgebühren sind bei Vertragsabschluss einmalig je Zugang für die gesamte
Nutzungsdauer fällig und werden umgehend vom angegebenen Konto des Kunden oder der Kreditkarte
abgebucht, oder vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Nach Gutschrift
der Einrichtungsgebühr bei a.b.media wird der Zugang für den Kunden in der Reihenfolge der (1.)
Zahlungs- und (2.) Auftragseingänge konfiguriert und ggf. für den Kunden individualisiert (soweit
gewünscht mit Logo/CD der Firma) erstellt und nach Freigabe des Design durch den Kunden auf dem
kundeneigenen Serverplatz bei dessen Dienstleister oder ggf. bei a.b.media oder deren qualifizierten
Dienstleister installiert. Nach vollständiger Installation und Durchlaufen einer Testroutine wird der
Zugang (mit Logins) innerhalb weiterer 48 Werktagesstunden (in der Regel schneller) für den Kunden
zur Benutzung freigeschaltet.
Werden Leistungspakete während der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer erweitert, so muss für
den Kunden i.d.R. ein neues, größeres Leistungspaket installiert und alle bisher angefallenen Daten
auf dieses übertragen werden. Für den damit verbundenen Aufwand fallen neue Einrichtungskosten
an. Um dem Kunden jedoch den Umstieg auf andere, umfangreichere Leistungspakete zu
vergünstigen, werden von diesem die bereits entrichteten Einrichtungskosten des bisherigen,
kleineren erworbenen Leistungspaket zu 50 % auf die Einrichtung des umfangreicheren Paket
angerechnet. Durch diese Regelung ist jede neue Einrichtung nur für die zusätzlich, neu erworbenen
Zugänge in voller Höhe gebührenpflichtig.
Die monatlichen Nutzungsentgelte bleiben davon unberührt, und ergeben sich ab Freischaltung der
Erweiterung aus dem monatlichen Nutzungsentgelt des neuen, dann größeren Leistungspaket.
Für Kunden im WorkinApp®-Partnerprogramm fallen bei einer Erweiterung oder Aufstockung eines
Leistungspaketes nur Einrichtungsgebühren auf die neuen, zusätzlichen Lizenzen (Zugänge/User) an.
6.3. Keine Rückerstattung bei Verhinderung des Kunden oder Nichtinanspruchnahme
Sofern ein Kunde ein bereits vereinbartes und ggf. bereits bezahltes Recht auf Nutzung der Software
WorkinApp® (aus welchem Grund auch immer) während der Laufzeit des Vertrages nicht oder nur
teilweise nutzt, oder aufgrund eines von ihm oder seinem Umfeld zu vertretenden Umstandes (z.B.
schlechte, mangelhafte oder fehlende Internet- und/oder Telekommunikationsverbindung, Probleme
mit Hardware etc.) überhaupt nicht nutzen kann, oder sonstig nicht nutzt oder nutzen will, so hat er
bezüglich der nicht genutzten Leistungen und dadurch ungenutzt verstreichender Vertragslaufzeiten
keinen Rückzahlungsanspruch gegenüber a.b.media. Solche Umstände, oder etwaige anderweitige –
aus welchem Grund auch immer – nicht erfolgende Nutzung(en) liegen alleine in der Verantwortung
und Gefahr des Kunden.
6.4. Deckung des Konto für Beitragsabruf und Leistungsfreiheit bei Rücklastschrift
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto bzw. Kreditkartenkonto, von dem die zu
leistenden Einrichtungs- und Nutzungsgebühren abgebucht oder anderweitig bezahlt werden, jeweils
bei fälliger Abbuchung/Zahlung immer über die entsprechende Deckung verfügt. Für den Fall, dass
die Zahlung bzw. Abbuchung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstand (z. B. fehlende
Deckung etc.) nicht erfolgt, hat a.b.media das Recht, die dadurch entstehenden Mehrkosten vom
Kunden zu erheben. Für den der a.b.media dabei entstehenden Mehraufwand, die zusätzliche
Buchungskontrolle, Gegenprüfung des Bankkonto, die Bearbeitung der gebührenpflichtigen
Bankmitteilung und Anschreiben des Kunden inkl. Spesen und Zeitaufwand des Personals, wird eine
Gebühr von pauschal 19,50 € je nicht von der Bank eingelöster Abbuchung nebst Zinsen vom Tag der
Nichteinlösung in Höhe von 9% über dem Diskontsatz der Dt. Bundesbank auf die offenen
Beitragsschulden, Kosten und etwaigen Gebühren bis zu deren Erfüllung fällig.
Sofern der Kunde innerhalb von 8 Tagen keine abweichende Weisung an a.b.media erteilt, wird ein
wegen Rücklastschrift offener Beitrag nebst Gebühren und Zinsen zur Vereinfachung für den Kunden
14 Tage nach der nicht eingelösten Lastschriftabbuchung erneut eingezogen. Scheitert auch dieser
Versuch, so stellt a.b.media das Lastschriftverfahren zur Vermeidung weiterer anfallender Gebühren
ein und wird gegenüber dem Kunden bis zur tatsächlichen Erfüllung der vertraglichen Kostenschuld
von der Leistung frei. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der weiteren Nutzungsentgelte bleibt von
der Leistungsfreiheit unberührt bis zum Ende des Vertrages bestehen.
6.5. Leistungsfreiheit bei Zahlungsrückstand
Unabhängig von den Regelungen nach Nr. 6.4. wird a.b.media auch im Falle von sämtlichen etwaigen
Zahlungsrückständen eines Kunden, welche in Höhe von insgesamt mind. 3,0 % des monatlichen
Nutzungsentgeltes des Kunden für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen bestehen, oder in Höhe
von mindestens 10,00 € für mehr als 60 Tage, von allen Leistungen gegenüber dem Kunden frei, bis
14 Tage nachdem die vollständige Kostenschuld inkl. etwaiger Gebühren, Mahnkosten und Zinsen,
sowie im Falle etwaiger rechtlicher Verfolgung alle damit verbundenen Kosten und etwaige Spesen
vollständig bei a.b.media eingegangen sind und der Kunde die Zahlung gegenüber a.b.media zur
Vermeidung von Prüfaufwand schriftlich zweifelsfrei nachgewiesen hat (Beweislast beim Kunden).
6.6. Mahnkosten
a.b.media muss ihre Zahlungsverpflichtungen (Betriebs- und Personalkosten etc.) laufend und
fristgerecht erfüllen, und ist auf die pünktliche Zahlung der Kunden angewiesen, um nicht selbst
ihren Verpflichtungen etwaig nicht nachkommen zu können. Es ist im gegenseitigen Interesse
wünschenswert, dass es nicht zu Mahnungen kommen muss. Sollte es wider Erwarten doch dazu
kommen, so werden Gebühren für Mahnungen bei erster Mahnung mit 5,- € erhoben, ab der 2.
Mahnung und für alle Weiteren mit je 20,- €. Mahnungen werden 14-tägig erstellt und versendet,
eine Verpflichtung zur regelmäßigen Mahnung besteht jedoch nicht. Ab der 3. erfolglosen Mahnung
– ersatzweise bei erklärter oder erkennbarer Zahlungsverweigerung – ist a.b.media mangels eigener
Kapazität jederzeit berechtigt, zur Wahrnehmung von Interessen einen Rechtsanwalt zu beauftragen
und die ihr dadurch entstehenden Kosten dem Kunden zu belasten oder unmittelbar dem Kunden in
Rechnung stellen zu lassen.
Im Falle vorhersehbarer und/oder temporärer Zahlungsschwierigkeiten sollte der betroffene Kunde
sich zügig (unverzüglich) an a.b.media wenden und im Rahmen seiner Möglichkeiten eine gesonderte
Zahlungs- und/oder Stundungs- oder sonstige Sondervereinbarung mit a.b.media schließen.
6.7. Rechnungstellung und Versand
Rechnungen werden grundsätzlich als PDF zur Verfügung gestellt und per e-Mail an die zuletzt vom
Kunden im System hinterlegte Mailadresse versendet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.
Bei monatlichen Nutzungsbeiträgen von weniger als 100,- € steht es a.b.media frei, pro Kalenderjahr
oder Jahr nur eine Rechnung zu Beginn des Jahres (bei Neuverträgen jeweils bei Vertragsbeginn) zu
erstellen und zu versenden, in der die für das Kalenderjahr vorgesehenen Einzüge von Nutzungsentgelten
mit jeweiligem Betrag und Termin ausgewiesen sind (wie jährl. Stromabschlagsrechnungen).
Ein gesonderter Postversand der Rechnung erfolgt nur, soweit dies gesondert – gegen Erstattung der
anfallenden Mehrkosten auf Selbstkostenbasis – vereinbart ist, oder wenn ein Kunde auf mind. zwei
per Mail versendete Rechnungen hin nicht bezahlt. In diesem Fall erhält er die Rechnung(en) zusätzl.
kostenpflichtig per Post (6,- € je Rechnung für Bearbeitung, Ausdruck, Kuvertierung, Versand etc.)
7. Datenschutz
7.1. Allgemeine Bestimmungen
Alle für die vertragliche Vereinbarung und die Nutzung der Software WorkinApp® erforderlichen
personenbezogenen Daten werden bei Anmeldung bzw. Registrierung des Kunden von a.b.media
erhoben, verarbeitet und für die Auftragsabwicklung sowie die Abrechnung verwendet (genutzt).
Personenbezogene Daten im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, aufgrund der eine
Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail Adresse,
Geburtsdatum, Kreditkartennummer. Diese personenbezogenen Daten werden ohne schriftliche
Zustimmung des Nutzers ausschließlich für die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblichen bzw.
erforderlichen Vorgänge und eigene Informationen gegenüber Kunden herangezogen, nur zwischen
a.b.media, deren Erfüllungsgehilfen und ggf. involvierten Vertrgaspartnern und dem Kunden
verwendet, und darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben.
Für die Bearbeitung der Zahlung des Kunden mittels Kreditkarte oder Lastschriftabruf ist es jedoch
notwendig, die Benutzerdaten an diejenigen, in diese Zahlungsabwicklung involvierten Dritten
(z. B. Kreditkartenunternehmen, Bank) zu übermitteln. Dem Stimmt der Vertragspartner und ggf.
abweichende Kreditkarten- oder Kontoinhaber bereits vorab ausdrücklich zu. Der Besteller versichert
verbindlich gegenüber a.b.media, dass diese Zustimmung vom Inhaber der Karte oder Inhaber des
Konto frei von Auflagen und frei von etwaigen Vorbehalten vorliegt.
Konto- und Kreditkarteninformationen von Kunden werden verschlüsselt abgelegt und übermittelt.
Alle personenbezogenen Daten und Zahlungsinformationen werden bei a.b.media stets mit der
Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns bearbeitet und soweit mit den üblichen technischen Mitteln
möglich, vor dem Zugriff durch außenstehende Dritte geschützt.
7.2. Speicherung von Daten bei der Nutzung von WorkinApp®
Alle vom Kunden im Rahmen seiner Verwendung der Software WorkinApp® erzeugten und von ihm
und seinen Mitarbeitern etwaig auf den Systemen und/oder Servern von a.b.media oder anderen
Providern gespeicherten Daten (alle Kunden-, Auftrags-, Mitarbeiter-, Zeiterfassungs-, Bewegungsund
Rechnungsdaten etc.) werden, außer bei Vorliegen einer gerichtlichen Verfügung, nicht von
a.b.media an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
7.3. Löschung von Daten nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (Ablauf oder Kündigung) werden alle gespeicherten
Daten gelöscht. Davon unberührt bleiben die aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht
gespeicherten Daten und die vom Kunden in der Kundenverwaltung von a.b.media hinterlegten
Kundenstammdaten seines Betriebes und evtl. das (deaktivierte) Kundenkonto nach freiem
Ermessen von a.b.media solange erforderlich und sinnvoll bestehen.
8. Nutzungsbedingungen / Verfügbarkeit
8.1. Vollständige Angaben und Bankdaten
Der Kunde muss bei der Anmeldung zur Nutzung der Software WorkinApp® seinen richtigen und
vollständigen Namen, eine gültige E-Mail Adresse, sowie alle weiteren bei Anmeldung abgefragten
und benötigen Informationen inkl. Personalausweisnummer des Anmelders bzw. Betriebsinhabers
oder Geschäftsführers vollständig und wahrheitsgemäß angeben, sowie seine Gewerbeanmeldung
bzw. Eintragung im Handelsregister nachweisen. Für den Abruf von Entgelten per Lastschrifteinzug
oder Kreditkarte muss der Kunde eine gültige Bankverbindung bzw. Kreditkarte angeben, von der die
monatlichen Einzüge tatsächlich vorgenommen werden dürfen. Der Kunde erklärt mit Bekanntgabe
der Kreditkartendaten/Bankdaten gegenüber a.b.media ausdrücklich, dass er zur Verfügung über das
angegebene Bankkonto bzw. Zahlungsmittel berechtigt ist, und die entsprechenden Verfügungen in
der hier in Betracht kommenden Höhe im Innen- u. Außenverhältnis unbeschränkt vornehmen darf.
8.2. Keine Nutzung unter falschem Namen
Auch bei der Beantragung von kostenfreien Leistungen oder Nachlässen (lt. Ziffer 4.) ist der Kunde
zur Abgabe wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet. Jeder Kunde darf – sofern er überhaupt dazu
berechtigt ist – nur max. 1 (ein) kostenfreies Kundenkonto (lt. Ziffer 4.) beantragen und verwenden.
Ein Benutzername und Passwort (“login“) darf nur von einer Person verwendet werden, und jede
Person darf nur einen Benutzer und einen Login anlegen bzw. verwenden.
Bei einem ernsthaften Hinweis auf Missbrauch und/oder bei tatsächlichem Missbrauch kann ein
Zugang (Login) ohne Angabe von Gründen vorläufig bis zur Aufklärung bzw. alternativ bis ein vom
Kunden zu erbringender zweifelsfreier Nachweis vorliegt, durch a.b.media gesperrt werden, ohne
dass dies die weiteren Zahlungspflichten des Kunden berührt. Im Falle des Missbrauch oder des
Verstoß gegen geltende Bestimmungen (insbes. diese AGB) wird zudem sofort die Gebühr eines
Jahresnutzungsentgeltes aller Leistungspakete eines Kunden als Vertragsstrafe fällig, mindestens
jedoch 6.000,- € (bzw. mind. 2.000,- € bei den kleineren Leistungspaketen bis WorkinApp® MS 10).
Im etwaigen Wiederholungsfall der Dreijahresbetrag bzw. mindestens der dreifache Mindestbetrag.
8.3. Login und Zugang streng vertraulich
Der Kunde ist verpflichtet und selbst dafür verantwortlich, die Zugangsdaten für sein Konto/Login
sorgfältig zu verwahren und vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter nachhaltig zu schützen.
Bei einem etwaigen Missbrauch durch Login Unbefugter, z. B. aufgrund mangelhafter oder bekannt
gewordener Passwörter etc. kommt eine etwaige Haftung von a.b.media in keiner Weise aufgrund
keiner Umstände in Betracht.
8.4. Eigentum der Software und aller in Betracht kommenden Rechte
a.b.media und mit dieser verbundene Unternehmen, sowie (soweit der Fall) deren Lizenzgeber
und/oder deren Vertragspartner besitzen das geistige Eigentum an allen schützbaren Komponenten
des angebotenen Dienstes WorkinApp®, inklusive des Namens, des Grafikdesigns, der User Interface
Komponenten, der Funktionalität sowie der Dokumentation. Es ist ausdrücklich untersagt, jegliche
Teile des Dienstes, die a.b.media oder deren Geschäftspartner besitzen und anbieten zu kopieren, zu
verändern, anzupassen, zu reproduzieren, zu dekompilieren oder zu disassemblieren etc.
Der Versuch der Tat steht dabei soweit gesetzl. zulässig der Durchführung bzw. Vollendung gleich.
8.5. Daten des Kunden
a.b.media erhebt keinen Rechtsanspruch auf die Inhalte, die der Kunde mit Hilfe der Software
WorkinApp® erstellt, gespeichert oder hochgeladen hat.
8.6. Änderungen am Produkt
Sofern während der Laufzeit bzw. dem Fortbestehen des Vertrages des Kunden neue Versionen,
Updates, Upgrades oder andere Änderungen an WorkinApp® vorgenommen werden, gelten
sämtliche vorstehenden Rechte und Pflichten ungemindert auch für diese fort.
8.7. Datensicherung
Erfasste Zeit- und Kalendereinträge stehen dem Kunden im CSV-Format als jederzeit verfügbarer und
von a.b.media auch in regelmäßigen Abständen dringend empfohlener Daten-Export zur Verfügung.
Der Kunde trägt selbst Sorge dafür, dass er diese Daten regelmäßig zur eigenen Sicherung – selbst
bei kleinen und mittleren Beständen empfehlen wir täglich – auf seine eigene EDV exportiert und
auf eigenen, geeigneten Datenträgern langfristig sichert.
a.b.media übernimmt für vom Kunden nicht eigenständig und regelmäßig gesicherte und dadurch
ggf. für ihn – aus welchem Grund auch immer – verloren gegangene Daten keinerlei Haftung.
Insbes. vor Ende des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde gegenüber a.b.media, seine
eigenen Daten selbständig und unaufgefordert herunterzuladen und zu sichern. Nach Verstreichen
einer Frist von 60 Tagen seit Ablauf des letzten Abrechnungsmonats kann das Konto des Kunden
durch a.b.media gelöscht werden. Zur vorherigen Ankündigung ist a.b.media nicht verpflichtet.
8.8. Gewährleistung
a.b.media gewährleistet gegenüber dem Kunden das Bestehen des Rechtes auf Nutzung der Software
WorkinApp® frei von Rechten Dritter gemäß seinem gebuchten und bezahlten Leistungspaket, sowie
ggf. für auf den Servern der a.b.media hinterlegte Teile des Dienstes (Login) eine auf Zeit bezogene
Verfügbarkeit im Internet von 95 % im Jahresmittel. Sämtliche M.ngelansprüche verjähren in 12
Monaten ab erfolgter Ablieferung bzw. Bereitstellung der von a.b.media zur Verfügung gestellten
Software beim Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
von a.b.media beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen immer voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Jede etwaige, über die Bereitstellung und Gewährung des Rechtes auf Nutzung und ggf. die reine
Verfügbarkeit des Login hinausgehende Gewährleistung ist in beiderseitigem Einvernehmen der
Vertragspartner ausdrücklich ausgeschlossen. Diese einvernehmliche Vereinbarung wurde bei der
Preisbestimmung des Produktes (Listenpreis ohne Rabatte) aus Sicht des Kunden bereits ausreichend
berücksichtigt. Bei allen Produkten und Nutzungsvereinbarungen, in denen Rabatte auf die
Listenpreise der a.b.media gewährt werden, oder in denen Rabatte zu Gunsten des Kunden
vereinbart und/oder ausgewiesen sind, verzichtet der Kunde im Gegenzug zur Gewährung seines
Rabattes rein vorsorglich bereits mit Beauftragung vollständig und vollumfänglich auf jede etwaige
in Betracht kommende und über die reine Erbringung der „Kardinalspflichten“ (Recht auf Nutzung)
hinausgehende Gewährleistung gegenüber a.b.media. Verzichtet er darauf nicht, kommt kein
Vertrag zustande.
Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit der verbindlich zugesicherten Leistung (Einräumen des Recht auf Nutzung),
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei etwaiger natürlicher Abnutzung oder
Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Nutzung, Behandlung, Bedienung, überm..iger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung etc.,
mangelhafter o. ungeeigneter Anwendungsgeräte (Smartphone, Tablet, Notebook, PC etc.), oder
aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht von a.b.media
geschuldet und nicht zu vertreten sind. Ebenso kann für die Funktion und Verbindung zum Internet
keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere wenn von Kunden, Bestellern oder Dritten
Eingaben oder Änderungen unsachgemäß vorgenommen werden, so bestehen für diese und
sämtliche daraus entstehenden Folgen ebenfalls keinerlei Mängelansprüche.
Sämtliche Leistungsmängel, die a.b.media nicht selbst durch Vorsatz oder grobe Pflichtverletzung zu
vertreten hat (ausg. 8.11. letzter Satz), sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
8.9. Minderung
Erreicht die generelle Verfügbarkeit des Login-Center von WorkinApp® – soweit diese überhaupt auf
den eigenen Servern der a.b.media sind – nicht den Grad von mindestens 95 % im Jahresmittel, so hat
der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung, entweder durch Beseitigung des Mangels, oder ggf.
Lieferung bzw. Bereitstellung einer mangelfreien Leistung. Erst wenn die Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist nicht gelingt, nicht möglich oder der a.b.media nicht zumutbar ist, und auch kein
Angebot auf Ersatzleistung gemacht wurde, kann der Kunde – in zweiter Linie – etwaige Gewährleistungsrechte
geltend machen in Form von Minderung oder Rücktritt.
Ein Recht auf Minderung besteht nur im Verhältnis der Differenz aus der nachgewiesenen geringeren
und der zugesicherten Verfügbarkeit des Login-Center von 95 %. Würde die Erreichbarkeit nur vom
jeweiligen Kunden nachgewiesene 85 % im Jahresmittel erreichen, läge der Minderungsanspruch bei
10 % (95 %. – 85 % = 10 %). Erst wenn trotz Fristsetzung und mindestens zwei gescheiterten
Nachbesserungsversuchen der Minderungsgrund nicht beseitigt werden kann, kommen etwaige
Ansprüche auf Minderung und etwaigem Ersatz eines Schadens wegen der Verletzung der sog.
Kardinalspflicht im Rahmen der Regelungen gem. Ziffer 8.10. und 8.11. in Betracht.
8.10. Schadenersatz
a.b.media kann nur dann zur Leistung von Schadenersatz herangezogen werden, wenn der Kunde
den Nachweis (rechtskräftig) erbracht hat, dass ihm das Recht auf Nutzung trotz vertragsgerecht und
rechtzeitig bezahlter Nutzungsentgelte nicht eingeräumt wurde, und/oder das Login-Center – sofern
auf Servern der a.b.media – eine Verfügbarkeit von weniger als 95% im Jahresmittel erreicht hat, und
dies nachweislich nicht an der eigenen Erreichbarkeit des Kunden per Mobilfunk oder Internet
gelegen haben kann. Außer gemäß Nr. 8.10. kommen Schadenersatzansprüche nur nach den
Ursachen gem. Nr. 8.11. letzter Satz in Betracht. Alle anderen etwaigen Anspruchsgrundlagen für
Schadenersatz schließen die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen aus. Dies wurde bei der
Preisvereinbarung entsprechend berücksichtigt.
Schließen die Parteien diese nicht aus, kommt kein Vertrag zustande.
8.11 Haftungsbegrenzung
Für alle etwaigen, dem Kunden entstehenden Schäden, für die a.b.media tatsächlich und zweifelsfrei
rechtswirksam schadenersatzpflichtig ist, und die auch bei Anwendung der höchsten, dem Kunden
zumutbaren Sorgfalt (trotzdem) alleine aufgrund von Verschulden der a.b.media tatsächlich und
nachweisbar (dem Kunden) entstanden sind, haftet a.b.media jedoch maximal bis zur Höhe des
Gesamtbetrages, den der Kunde im Lauf der bisherigen Laufzeit dieses Vertrages (aus dem Ersatz
begehrt wird) an a.b.media insgesamt in Euro entrichtet hat, ungeachtet dessen jedoch höchstens
mit dem tatsächlich an a.b.media entrichteten Gesamtbetrag der zurückliegenden drei Vertragsjahre
seit rechtskräftiger Feststellung der etwaigen Schadenersatzpflicht.
Darüber – aus welchem Grund auch immer – etwaig hinausgehende Schadenersatzansprüche
schließen die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen von Beginn an nach folgender Maßgabe aus:
a.b.media räumt dem Kunden das Recht auf Nutzung eines Dienstes ein, der für den Kunden i.d.R.
eine erhebliche Arbeits-, Kosten- und Zeitersparnis etc. mit sich bringt, und erhebt gemessen daran
viel weniger als Nutzungsentgelt, nämlich höchstens einen sehr kleinen Bruchteil der Kosten, die
mit dem Dienst vom Kunden bei richtiger Handhabung eingespart werden (können).
Des Weiteren werden mit dem von a.b.media angebotenen Dienst bei richtigem Einsatz i.d.R. vom
Kunden sogar erhebliche Mehreinnahmen und Effizienzsteigerungen erzielt, welche vom Kunden
gegenüber a.b.media nicht entlohnt bzw. auch sonst in keiner Weise vergütet werden.
Im Gegenzug verzichtet der Kunde – um diesen Dienst nutzen zu dürfen und seine Effizienz damit
zu seinem eigenen Vorteil steigern zu können – auf sämtliche etwaigen weitergehenden Rechte
und auf weitergehende Pflichten seitens a.b.media, insbesondere auf sämtliche in Betracht kommenden
– über o. g. Schadensersatzpflicht hinausgehende – weitergehende Schadenersatzpflichten
oder ähnliche Ansprüche. Verzichtet der Kunde darauf nicht, kommt kein Vertrag zustande.
Vom Schadenersatz ausgeschlossen sind auch sämtliche Leistungsmängel, die nicht von a.b.media
selbst zu vertreten sind.
Bei allen Produkten und Nutzungsvereinbarungen, in denen Rabatte auf die ohnehin bereits sehr
niedrigen Listenpreise der a.b.media gewährt werden, oder in denen irgendwelche Rabatte zu
Gunsten des Kunden ausgewiesen sind, verzichtet der Kunde im Gegenzug zur Gewährung des
Rabattes vollständig und vollumfänglich auf jeden etwaigen tatsächlich in Betracht kommenden
Schadenersatz, der in Ereignissen oder etwaigen Minderleistungen begründet ist, die über die
reine Erbringung der sog. Kardinalspflicht (Einräumung des Recht auf Nutzung und ggf. Erreichbarkeit
Login-Center) hinausgehen. Verzichtet er darauf nicht, kommt kein Vertrag zustande.
Der vorgenannte Ausschluss von Haftung und Schadenersatz gilt nicht im Falle der vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung oder Schädigung von Körper, Gesundheit und Leben.
9. Support
9.1. Technische Erläuterungen und Erklärungen
Zu allen von ihr angebotenen Diensten und Teildiensten, zu den Funktionen und zum effektiven
Einsatz der von ihr angebotenen Software WorkinApp® hat a.b.media umfassende Erläuterungen
und Erklärungen auf ihren Internetseiten veröffentlicht, und konnte damit nach bisheriger Erfahrung
deutlich über 90 % der anfallenden Supportanfragen beantworten.
9.2. Mail-Support
Sollte dies trotz der sorgfältig und umfassend erstellten Support-Informationen in Ausnahmefällen
nicht ausreichend sein oder einmal nicht weiterhelfen können, ist der Kunde berechtigt, bei Fragen,
die trotz dieser Informationen nicht geklärt werden können, oder bei von den Standardfunktionen
abweichenden Wünschen zum Produkt, oder etwaigen Upgrades etc., mit dem Support von
WorkinApp® per E-Mail in Kontakt zu treten.
Der Kunde hat – jedoch nur im Rahmen der personellen Verfügbarkeit und Machbarkeit – einen
maximalen Anspruch auf einmalige Inanspruchnahme des Support je Kalendermonat mit einer
Bearbeitungsdauer von maximal je 30 Minuten.
9.3. Telefonischer Support
Ein telefonischer Support kann als Standardleistung bei den bisher gültigen Preisen nicht angeboten
werden, da dieser aus den monatlichen Gebühren nicht finanziert werden könnte und die Kosten des
Dienstes für den Kunden (für alle Kunden) erheblich verteuern würde.
Kann eine Supportanfrage jedoch im Einzelfall tatsächlich nicht per Mail geklärt werden, so steht es
dem Support-Mitarbeiter im Rahmen der Beschränkungen nach Nr. 9.2. letzter Satz frei, die Beratung
– für den Kunden im unter Ziffer 9.2. genannten Zeitrahmen kostenlos – telefonisch fortzusetzen.
Ein darüber hinausgehend (> max. 30 Minuten je Kalendermonat) vom Kunden gewünschter Support
kann – muss aber nicht – von a.b.media kostenpflichtig angeboten bzw. ausgeführt werden.
10. Vertragslaufzeiten, Verlängerung und Kündigung
10.1. Vertragslaufzeiten
Sofern keine von den Standardtarifen abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die
Vertragslaufzeit in den Standard-Tarifen 2 Jahre, bei den Tarifen der Partnerprogramme und bei
allen mit mindestens teilweise oder insgesamt zu 20 % oder mehr rabattierten Leistungspaketen
3 Jahre. Die jeweilige Verlängerung richtet sich nach den Bestimmungen der Nr. 10.2.
Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung ohne Kündigung
Der Vertrag zwischen der a.b.media und dem Kunden läuft auf die bei Abschluss des Vertrages
festgelegte Mindestlaufzeit und verlängert sich (soweit gesetzlich zulässig) jeweils automatisch
um jeweils eine weitere, gleiche Vertragsperiode
– rein hilfsweise bzw. ersatzweise jedoch in jedem Fall (falls die vorstehende Regelung im Einzelfall
rechtlich nicht wirksam sein sollte) jeweils mindestens um ein Jahr –
wenn weder der Kunde, noch a.b.media den Vertrag mit einer Frist von mindestens
4 vollständigen Kalendermonaten zum jeweiligen Vertragsende
schriftlich eingehend spätestens bis 16.00 Uhr des letzten Werktag
des entsprechenden zu Fristwahrung gehörenden Monates (in dem die Kündigung für die
Fristwahrung eingehen muss) bei a.b.media vorliegend in rechtswirksamer Weise kündigt.
10.3. Vertragsverstoß des Kunden und seiner Nutzer/Mitarbeiter
Sollte der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter oder sonstigen Berechtigen in Teilen oder insgesamt
gegen die Bestimmungen dieser Allgem. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) oder gegen den
Vertrag verstoßen, oder den Dienst missbräuchlich verwenden, oder etwaig nicht richtige oder nicht
vollständig richtige Angaben zum Inhaber des Kunden oder zur Person des oder der Anwender oder
anderen relevanten Angaben machen oder gemacht haben, behält sich a.b.media das Recht vor, das
Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Nutzungsmöglichkeit – ggf. auch rein
vorsorglich – unverzüglich zu deaktivieren.In diesem Fall steht es der a.b.media frei, das Konto und sämtliche gespeicherten Daten umgehend
zu löschen. Bereits bezahlte und nicht mehr genutzte Nutzungsentgelte werden bei sämtlichen Arten
von Vertragsverstößen nicht erstattet, a.b.media ist darüber hinaus berechtigt, das restliche vom
Kunden zu entrichtende Nutzungsentgelt bis zum vertraglich vereinbarten Vertragsende sofort und
ungekürzt in einer Summe (ggf. zzgl. einer Vertragsstrafe) einzuziehen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Haftungsumfang
a.b.media haftet ausschließlich für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- bzw. Mangelschäden und Schäden aus Ansprüchen
Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von a.b.media verschuldeten
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2. Umfassender Haftungsausschluss
a.b.media haftet auch in keinem Fall für die vom Kunden mit der Nutzung der Software WorkinApp®
gewünschten oder verfolgten finanziellen, wirtschaftlichen und/oder sonstigen Ziele oder Geschäftszwecke.
Dem Kunden wurden von a.b.media diesbezüglich keine Zusicherungen gemacht.
Für etwaig mit der Nutzung verbundene Vorteile und Zwecke, und für dem Kunden etwaig aus der
Nutzung entstehende Nachteile oder Änderungen der Betriebsabläufe etc. wird von a.b.media keine
Verantwortung und auch keinerlei Haftung übernommen. Der Einsatz der Software WorkinApp® und
die damit vom Kunden verfolgten Zwecke, Ziele und Ergebnisse, und auch das Risiko eines etwaigen
Systemausfall oder Datenverlust, hat der Kunde in ausreichendem Maß selbst in seinem Betrieb zu
berücksichtigen und ggf. auf seine Kosten und eigenes Risiko abzusichern.
Der Einsatz und jede Nutzung der Software WorkinApp® erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des
Kunden, der a.b.media von jeder Inanspruchnahme über die von a.b.media gem. Nr. 8.8. bis Nr. 8.10.
eingeräumte Gewährleistung und Schadenersatzansprüche hinaus freistellt. Stellt der Kunde
a.b.media davon nicht frei, und ist dieser nicht bereit dieses bei ihm alleine liegende Risiko zu tragen,
kommt ein Vertrag zwischen a.b.media und dem Kunden nicht zustande, wodurch auch jeglicher
vertraglicher Rechtsanspruch auf Leistungen durch die a.b.media (ggf. auch rückwirkend) entfällt.
11.3. Haftung für Informationen Dritter
a.b.media haftet nur für eigene Inhalte auf deren eigener Webseite. Soweit mit Links der Zugang zu
anderen Webseiten ermöglicht oder vereinfacht wird, kann von a.b.media für die dort enthaltenen
Inhalte keinerlei Verantwortung übernommen werden.
12. News
Zu Beginn und während der Laufzeit des Vertrages erhält der Kunde ggf. wiederkehrend kostenlos
per E-Mail eine (oder mehrere) umfassende Erläuterung(en), technische Hinweise, Informationen
über etwaig sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten, Erweiterungen des Angebotes, sowie ggf. auch
sonstige für die Nutzung von WorkinApp® und deren Einsatz interessante und ggf. wichtige neue
Informationen.
Der Kunde kann dem Erhalt solcher E-Mails jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail
widersprechen, verzichtet damit dann aber auch auf die regelmäßige Information über
Systemanpassungen und/oder nützliche Neuerungen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unwirksam
sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine neue (Teil-)Regelung zu ersetzen, die
dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am
nächsten kommt. Dies gilt insbes. für Teile von Regelungen, weshalb auch einzelne Regelungen
jeweils nicht als Ganzes unwirksam werden sollen.
13.2. Der Vertrag zwischen a.b.media und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter
vollumfänglichen Ausschluss ausländischer Rechtsgrundlagen oder des UN-Kaufrechtes (soweit
gesetzl. zulässig).
13.3. Schriftformerfordernis
Nach Auftragserteilung, die aufgrund der vergleichsweise geringen Nutzungsgebühren in gegenseitigem
Einvernehmen auch mündlich als geschäftsüblich angesehen wird, (vgl. Mobilfunkverträge)
bzw. egal wie geartetem Zustandekommen einer jeglichen Vereinbarung, wird (anschließend) für das
gesamte gegenständliche Vertragsverhältnis Schriftlichkeit vereinbart. Änderungen od. Ergänzungen
des Vertrages bedürfen zur ihrer Wirksamkeit dann in jedem Fall der Schriftform und Genehmigung
durch die Geschäftsführung von a.b.media. Mündliche Nebenabreden bestehen – neben der ggf.
mündlichen oder telefonischen Auftragserteilung – nicht und haben keine Gültigkeit. Für einen
etwaigen späteren Verzicht auf Schriftformerfordernis wird ebenfalls Schriftform vereinbart.
13.4. Gerichtsstand Hameln
Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird das für den
Sitz der a.b.media örtlich und sachlich zuständige Gericht in Hameln bzw. ggf. wegen übergeordneter
Zuständigkeit das dann für Hameln zuständige Landgericht in Niedersachsen vereinbart.
Diese Gerichtsstandvereinbarung trägt im Einvernehmen zwischen Kunde und der a.b.media dem
Umstand Rechnung, dass aufgrund der relativ geringen monatlichen Nutzungsentgelte ein vom Sitz
des Unternehmens a.b.media abweichender Gerichtsstand aus Kostengründen für den Anbieter der
Software nicht zumutbar ist, oder anderenfalls eine andere (teurere) Preisvereinbarung bezüglich der
Nutzungsentgelte zwischen Kunde und a.b.media getroffen werde müsste. Dies (höhere Entgelte) ist
vom Kunden ausdrücklich nicht gewünscht, oder aber er hat dies a.b.media vor Vertragsabschluss
schriftlich mitzuteilen und entsprechend auch erhöhte Nutzungsentgelte zu entrichten. Sofern dies
jedoch nicht gesondert schriftlich vereinbart ist, halten sich die Parteien an den einvernehmlich
vereinbarten Gerichtsstand in Hameln.
Bei allen Leistungspaketen mit einem Preisnachlass von in Teilleistungen oder insgesamt wenigstens
20 % (oder mehr), erklärt der Kunde unabhängig von vorstehender Regelung, zusätzlich zu den
Regelungen der Nr. 13.4. Abs. 1, im Gegenzug zur Gewährung von solchen Rabatt(en) immer und
abschließend den Verzicht auf jede Geltendmachung eines vom Sitz der a.b.media abweichenden
Gerichtsstand. Dieser ist dann immer Hameln bzw. am Ort des für Hameln zuständigen Landgericht.
13.5 Gültigkeit der letzten Adresse
Alle Erklärung der a.b.media gegenüber dem Kunden sind wirksam wenn diese an die zuletzt vom
Kunden im System hinterlegte Mailadresse versendet worden sind. Erklärungen für die postalischer
Versand oder ggf. Einschreiben erforderlich sein sollte, gelten einen Werktag nach Versand an die
zuletzt vom Kunden im System angegebene Adresse als zugestellt.
13.6 Personenmehrheit
Personenmehrheiten oder Ehegatten haften für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag als
Gesamtschuldner. Die Personenmehrheit (auch Ehegatten) bevollmächtigt sich unter dem Vorbehalt
schriftlichen Widerrufs gegenseitig zur Entgegennahme von sämtlichen Erklärungen der a.b.media.
Eine nur einer einzigen Person der Personenmehrheit zugegangene Erklärung gilt gegenüber der
gesamten Personenmehrheit als rechtswirksam zugestellt. Ein etwaiger Widerruf der Vollmacht wird
erst für Erklärungen wirksam, die nach dem Zugang des Widerrufs bei a.b.media abgegeben werden
und nur dann, wenn im Widerruf alle Mitglieder der Personenmehrheit mit aktueller Anschrift
vollständig und korrekt benannt worden sind.
Falls ein Teil der Personenmehrheit aus dieser ausscheidet, wird hierdurch dessen Haftung für die
Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht berührt. Eine etwaige Entlassung aus der Haftung bedarf der
schriftlichen Zustimmung durch a.b.media.
Hameln, den 01.04.2019
a.b.media Gmbh
Brückenkopf 1
31787 Hameln
fon 05151 606244
fax 05151 606246
Geschäftsführung
Lenard von Stockhausen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover
HRB 101896