-
Offenlegung von Daten
Sämtliche mit der Handwerker-Software WorkinApp® von unseren Kunden erfassten Daten werden (außer bei hoheitlicher Verfügung, z. B. Gerichtsbeschluss) in keinem Fall Dritten offengelegt oder zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken verwendet. Zwar dürfen aus der Gesamtheit erfasster Daten Statistiken für unsere Kunden als Hilfsmittel für deren Entwicklung und Erfolg herangezogen werden, jedoch nicht als erkennbar einem Kunden zuordnungsfähige Datensätze, sondern nur als anonymisierte Werte, die als einer von vielen Einzelwerten in eine Erhebung von Durchschnittswerten einfließen.
Jede nicht anonyme Verwertung schließen wir unsererseits grundsätzlich aus.